Ab sofort oder schnellstmöglich wird von der Meyer Logistik - Ludwig Meyer GmbH & Co. KG ein Lkw-Fahrer (m/w/d)* aus 71149 Bondorf und Umgebung gesucht.
| Stellenangebot von: | Meyer Logistik - Ludwig Meyer GmbH & Co. KG |
| Ort: | 71149 Bondorf |
| Branche: | Lebensmittel |
| Touren: | Nahverkehr |
| Fahrer-Dokumente: | CE | FQN (BKrFQG) | Fahrerkarte |
Die Ludwig Meyer GmbH & Co. KG – kurz Meyer Logistik – ist ein familiengeführtes Logistikunternehmen in dritter Generation. Als führender Dienstleister im Segment der Frische-Logistik mit mehr als 1900 Mitarbeitern in Deutschland und Europa beliefern wir täglich die Filialen nahezu aller großen Lebensmittel-Handelsgruppen.
Mit unserem innovativen Fuhrpark von rund 1200 LKW stellen wir flexible sowie anforderungsgerechte Lösungen für unsere Kunden sicher.
Möchten auch Sie dazu beitragen, dass die tägliche Belieferung der Märkte des Lebensmitteleinzelhandels und somit die Versorgung der Haushalte gewährleistet ist?
Dann werden Sie Teil unseren Teams und verstärken unseren Standort Bondorf für unseren Kunden Rewe als qualifizierter und engagierter LKW-Fahrer im Nahverkehr.
Ab sofort oder schnellstmöglich gesucht:
WAS SIE VON UNS ERWARTEN KÖNNEN?
WORAUF WIR BEI IHNEN SETZEN?
WAS SIE QUALIFIZIERT?
Ludwig Meyer GmbH & Co. KG
Cornelia Deubel
Personalabteilung
Ludwig-Meyer-Str. 2 - 4 | 61381 Friedrichsdorf
Telefon: 06175 - 40 00 100
E-Mail: YmV3ZXJidW5nQG1leWVyLWxvZ2lzdGlrLmNvbQ==
Website: www.karriere.meyer-logistik.com
* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf LKW-Fahrer-gesucht.com
Schnell und Gratis: In nur 1 Minute ist Dein Fahrerprofil angelegt und schon können interessierte Unternehmen Dir einen tollen, neuen Job anbieten.
Dieses Stellenangebot ist noch 30 Tage gültig.
Permanenter Link zu diesem Stellenangebot:
https://lkw-fahrer-gesucht.com/lkw-fahrer-jobs/124156/kraftfahrer-stellenangebote-71149-bondorf-meyer-logistik-ludwig-meyer-gmbh-amp-co-kg.html
* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.