Ab sofort oder schnellstmöglich wird von der BÄKO HANSA eG ein Berufskraftfahrer (m/w/d)* aus 31135 Hildesheim und Umgebung gesucht.
| Stellenangebot von: | BÄKO HANSA eG |
| Ort: | 31135 Hildesheim |
| Branche: | Lebensmittel |
| Touren: | Nahverkehr |
| Fahrer-Dokumente: | CE | FQN (BKrFQG) | Fahrerkarte |
| Gehalt: | 3.552 € + Zulagen |
Die BÄKO HANSA eG ist ein genossenschaftlich organisiertes Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen für Bäckerei- und Konditoreibedarf mit Hauptsitz in Hamburg. Mit unserem modernen Fuhrpark beliefern wir von 5 Standorten über 1.200 kleine und mittelständische Kunden in Nord- und Mitteldeutschland. Unsere rund 260 Mitarbeiter erwirtschaften dabei einen Umsatz von ca. 180 Mio. €. Neben einem modernen Arbeitsplatz und einem sicheren und wertschätzenden Umfeld bieten wir Ihnen eine langfristige berufliche Perspektive.
Ab sofort
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unseren Standort Hildesheim befristet auf 12 Monate einen Berufskraftfahrer (m/w/d) im Lebensmittelverteilerverkehr in Vollzeit (38,5 Std./ Woche) für die Nachttouren (Rohstoffe und Frischdienst). Die Liefertage sind Montag bis Freitag.
Ihre Aufgaben:
Zu Ihren Aufgaben gehört das Anfahren unserer Kunden und das Be- und Entladen der Waren vor Ort.
Das bieten wir Ihnen:
Das bringen Sie mit:
Gehalt & Zulagen:
Asprechpartner: André Rohnert, Leiter Fuhrpark Hildesheim
Tel.: +49 5121 5903-333
E-Mail: YmV3ZXJidW5nQGJhZWtvLWhhbnNhLmRl
BÄKO HANSA eG
Schnackenburgallee 14 | 22525 Hamburg
* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf LKW-Fahrer-gesucht.com
Schnell und Gratis: In nur 1 Minute ist Dein Fahrerprofil angelegt und schon können interessierte Unternehmen Dir einen tollen, neuen Job anbieten.
Dieses Stellenangebot ist noch 30 Tage gültig.
Permanenter Link zu diesem Stellenangebot:
https://lkw-fahrer-gesucht.com/lkw-fahrer-jobs/125803/kraftfahrer-stellenangebote-31135-hildesheim-bAeko-hansa-eg.html
* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.