Ab sofort oder schnellstmöglich wird von der Firma RHEIN-RUHR COLLIN KG ein Berufskraftfahrer (m/w/d)* mit Wohnort 44799 Bochum und Umgebung gesucht.
Stellenangebot von: | RHEIN-RUHR COLLIN KG |
Ort: | 44799 Bochum |
Branche: | Logistik |
Touren: | Nahverkehr |
Benötigter Führerschein: | C1 (Lkw bis 7,5t + Anhänger bis 0,75t) |
Als regional verwurzelter Fachgroßhandel und Mitglied der marktführenden GC-GRUPPE beliefern wir unsere Kunden vom Fachhandwerk mit Material aus sämtlichen Bereichen der Haustechnik. Und nicht nur das. Wir überzeugen auch mit besonderem Service sowie einer in unserer Branche einzigartigen Logistik. “Steuere” auch Du als Imageträger auf der Straße und bei unseren Kunden vor Ort zum Erfolg unseres Unternehmens bei.
Mehr Informationen über uns: www.gc-gruppe.de/unternehmen/collin-kg-duisburg
Ab sofort oder schnellstmöglich gesucht:
DARUM GEHT ES KONKRET
WIR WÜNSCHEN UNS VON IHNEN
DAS KÖNNEN SIE VON UNS ERWARTEN
Haben Sie Fragen zur Position? Kontaktieren Sie uns gerne!
Collin KG Duisburg
Collinweg | 47059 Duisburg
Ansprechpartner: Martin Küppers
E-Mail: bG9naXN0aWsuY29sbGluQGdjLWdydXBwZS5kZQ==
Sollen wir uns kennenlernen? Dann bewerben Sie sich bei uns. Ein Lebenslauf mit Kontaktdaten reicht!
* Für die bessere Lesbarkeit der Stellenanzeige wird im weiteren Verlauf des Textes auf die Verwendung
geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter
Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.
„Geschlecht egal. Hauptsache gut.“
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf LKW-Fahrer-gesucht.com
Die Jobs kommen jetzt zu Ihnen.
Lassen Sie sich finden!
Bewerbung als Kraftfahrer hinterlegenDieses Stellenangebot ist noch 3 Tage gültig.
Permanenter Link zu diesem Stellenangebot:
https://lkw-fahrer-gesucht.com/lkw-fahrer-jobs/62322/berufskraftfahrer-jobboerse-44799-bochum-rhein-ruhr-collin-kg.html
* Für die bessere Lesbarkeit der Stellenanzeige wird im weiteren Verlauf des Textes auf die Verwendung
geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter
Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.
„Geschlecht egal. Hauptsache gut.“