Ab sofort wird von der Marotrans Logistik GmbH ein Berufskraftfahrer (m/w/d)* aus Haan und Umgebung gesucht.
Stellenangebot von: | Marotrans Logistik GmbH & Co. KG |
Ort: | 42781 Haan |
Branche: | ADR Gefahrgut |
Touren: | Nah- und Fernverkehr |
Benötigter Führerschein: | CE (Schwere Lastzüge über 3,5t + Anhänger über 0,75t) |
Die Marotrans Logistik GmbH & Co. KG wurde 1997 gegründet und ist seitdem stetig gewachsen. Wir haben 30 zufriedene, langfristige Mitarbeiter, die für den Erfolg des Unternehmens sprechen.
Unsere Philosophie lautet:
„Wir passen unser Wachstum den Anforderungen der Kunden an.“ Dieses Zitat von Unternehmensgründer Manfred Rohloff sagt eigentlich alles. Und begründet auch den Erfolg von MAROTRANS. Rohloff hat verstanden, dass technisches Equipment alleine nicht ausreicht, um Kunden zufriedenzustellen. Seine Erkenntnis wird von allen MAROTRANS Mitarbeitern gelebt: „Die Unternehmen bzw. Kunden müssen sich sicher sein, dass ihre Transportgüter bei uns in guten Händen sind.“
Unsere Leitlinien:
Mit unseren Kunden verbindet uns eine persönliche, oft langjährige Beziehung.
Ab sofort oder schnellstmöglich gesucht:
Wir bieten:
Sie bringen mit:
Bewerbungen schriftlich oder telefonisch an Mike Utsch oder Guido Rohloff
Marotrans Logistik GmbH & Co. KG
Rheinische Str. 31 | 42781 Haan
Ansprechpartner: Guido Rohloff
Telefon: 02129 - 78 78
E-Mail: Z3VpZG8ucm9obG9mZkBtYXJvdHJhbnMtbG9naXN0aWsuZGU=
Wir möchten keine Anrufe von Headhuntern und anderen Suchmaschinenbetreibern !!!!!!
* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf LKW-Fahrer-gesucht.com
Schnell und Gratis: In nur 1 Minute ist Dein Fahrerprofil angelegt und schon können interessierte Unternehmen Dir einen tollen, neuen Job anbieten.
Dieses Stellenangebot ist noch 26 Tage gültig.
Permanenter Link zu diesem Stellenangebot:
https://lkw-fahrer-gesucht.com/lkw-fahrer-jobs/84275/lkw-fahrer-jobboerse-42781-haan-marotrans-logistik-gmbh-co-kg.html
* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.