Ab sofort wird von der Koppenhöfer Eiprodukte GmbH ein Lkw-Fahrer (m/w/d)* aus Böhmenkirch und Umgebung gesucht.
Stellenangebot von: | Koppenhöfer Eiprodukte GmbH |
Ort: | 89558 Böhmenkirch |
Branche: | Lebensmittel |
Touren: | Nahverkehr |
Benötigter Führerschein: | C / CE |
Wir, die Koppenhöfer Eiprodukte GmbH sind Hersteller von pasteurisiertem Vollei auf der Schwäbischen Alb.
Unser Unternehmen wurde 1977 als Legehennenbetrieb mit Direktvermarktung gegründet. Im Laufe der letzten Jahrzente haben wir uns auf die Herstellung von pasteurisiertem Vollei spezialisiert. Seit 2008 produzieren wir ausschließlich nur noch Vollei.
An unserem Standort in Böhmenkirch verarbeiten wir täglich mit unserem 25-köpfigen Team Eier zu pasteurisiertem Vollei.
Das pasteurisierte und abgepackte Vollei liefern wir täglich mit unseren eigenen LKW´s bei unseren Kunden in Süddeutschland an, diese verwenden das Vollei als Zutat für die Herstellung von Nahrungsmitteln, wie zum Beispiel: Nudeln, Maultaschen, Backwaren und Feinkost.
Ab sofort oder schnellstmöglich gesucht:
Was Dich bei uns erwartet:
Wir suchen Verstärkung für unser LKW-Fahrerteam, folgende Dinge solltest Du mitbringen:
Wenn du Unser Team verstärken möchtest, melde dich einfach ganz unverbindlich und formlos und wir beantworten dir alle noch offenen Fragen.
Einfach telefonisch: 0174 - 205 21 40
per E-Mail: bWtAa29wcGVuaG9lZmVyLWVpZXIuZGU=
oder persönlich:
Koppenhöfer Eiprodukte GmbH - Die Nummer 1 von der Schwäbischen Alb
Im Hart 1 | 89558 Böhmenkirch
* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf LKW-Fahrer-gesucht.com
Schnell und Gratis: In nur 1 Minute ist Dein Fahrerprofil angelegt und schon können interessierte Unternehmen Dir einen tollen, neuen Job anbieten.
Dieses Stellenangebot ist noch 17 Tage gültig.
Permanenter Link zu diesem Stellenangebot:
https://lkw-fahrer-gesucht.com/lkw-fahrer-jobs/82017/berufskraftfahrer-jobs-89558-boehmenkirch-koppenhoefer-eiprodukte-gmbh.html
* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.