Ab sofort oder schnellstmöglich wird von der Vierlande Food-Service GmbH ein Auslieferungsfahrer (m/w/d)* mit Münster und Umgebung gesucht.
Stellenangebot von: | Vierlande Food-Service GmbH |
Ort: | 48159 Münster |
Branche: | Lebensmittel |
Touren: | Nahverkehr |
Benötigter Führerschein: | C / CE |
Vierlande Food-Service gehört seit über 35 Jahren zu den führenden Partnern der Gastronomie. Mit unserer Produktvielfalt haben wir uns als nationale Organisation auf die Belieferung von Gastronomie, Schnell-Restaurants, Caterern und Gemeinschaftsverpflegern spezialisiert.
Werden Sie Teil unseres Frische-Teams und erleben Sie spannende Aufgaben in einem wachsenden Markt. So vielfältig wie unser Produktsortiment sind auch die Tätigkeiten in unserem Unternehmen.
Ab sofort oder schnellstmöglich gesucht:
Wir sind ein leistungsstarkes, mittelständisches Unternehmen und gehören zu den kompetenten Fachlieferanten der Gastronomie. Wir vertreiben Produkte von hoher Qualität und Frische.
Ihre Aufgaben:
Ihr Profil:
Sie erwartet:
Attraktive Zusatzleistungen wie:
Haben Sie Interesse an einer vielseitigen Aufgabe?
Dann senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen schriftlich oder vorzugsweise über die Online-Funktion unserer Homepage zu. Gerne können Sie auch die Möglichkeit der Express-Bewerbung dieser Website nutzen.
Vierlande Food-Service GmbH
Haus Uhlenkotten 22b | 48159 Münster
Telefon: 0251 - 328 080
E-Mail: cGVyc29uYWxAdmllcmxhbmRlLWZvb2QuZGU=
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf LKW-Fahrer-gesucht.com
Schnell und Gratis: In nur 1 Minute ist Dein Fahrerprofil angelegt und schon können interessierte Unternehmen Dir einen tollen, neuen Job anbieten.
Dieses Stellenangebot ist noch 23 Tage gültig.
Permanenter Link zu diesem Stellenangebot:
https://lkw-fahrer-gesucht.com/lkw-fahrer-jobs/85952/stellenangebote-kraftfahrer-48159-muenster-vierlande-food-service-gmbh.html
* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.