Ab sofort wird von der HOFMEISTER Gussasphalt GmbH & Co. KG ein Lkw-Fahrer (m/w/d)* aus Unterschleißheim und Umgebung gesucht.
| Stellenangebot von: | HOFMEISTER Gussasphalt GmbH & Co. KG |
| Ort: | 85716 Unterschleißheim |
| Branche: | Bitumentransporte |
| Touren: | Nah- und Fernverkehr |
| Benötigter Führerschein: | CE (Schwere Lastzüge über 3,5t + Anhänger über 0,75t) |
Seit 1862
Seit der Gründung im Jahr 1862 wird das Unternehmen HOFMEISTER von Generation zu Generation weiter auf Erfolgskurs geführt. Aus dem ursprünglichen Dachdeckerbetrieb wurde bereits in den 1960er Jahren einer der heutigen Marktführer für Gussasphaltarbeiten in Deutschland.
Denn Tradition, das ist unsere feste Überzeugung, kann sich nur dort fortsetzen, wo sie sich beständig erneuert, aktualisiert und eigene Antworten auf die Herausforderungen der Zeit findet.
Ab sofort oder schnellstmöglich gesucht:
Sie sind LKW-Fahrer (m/w/d) und suchen eine verantwortungsvolle Aufgabe im Nahverkehr?
Dann übernehmen Sie bei uns das Führen eines Gussasphaltkocherzuges und sorgen für einen reibungslosen und sicheren Transport unseres Materials zu wechselnden Baustellen.
Deine Aufgaben:
Als LKW-Fahrer (m/w/d) fährst und bedienst Du einen Gussasphaltkocherzug mit Tandemanhänger.
Deine Benefits:
Das bringst du mit
Ansprechpartner: Marcel Winter
E-Mail: YmV3ZXJidW5nQGhvZm1laXN0ZXJncnVwcGUuZGU=
Telefon: 05221 99699181
HOFMEISTER Gussasphalt GmbH & Co. KG
Hohe Warth 23 | 32052 Herford
www.hofmeister-asphalt.de/karriere/
* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf LKW-Fahrer-gesucht.com
Schnell und Gratis: In nur 1 Minute ist Dein Fahrerprofil angelegt und schon können interessierte Unternehmen Dir einen tollen, neuen Job anbieten.
Dieses Stellenangebot ist noch 30 Tage gültig.
Permanenter Link zu diesem Stellenangebot:
https://lkw-fahrer-gesucht.com/lkw-fahrer-jobs/111141/jobboerse-lkw-fahrer-85716-unterschleissheim-hofmeister-gussasphalt-gmbh-amp-co-kg.html
* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.