Zum 01.04.2026 oder schnellstmöglich wird von der Patfor GmbH ein Berufskraftfahrer (m/w/d)* aus Velbert und Umgebung gesucht.
| Stellenangebot von: | Patfor GmbH |
| Ort: | 42549 Velbert |
| Branche: | Öl- bzw. Kraftstofftransporte |
| Touren: | Nah- und Fernverkehr |
| Benötigter Führerschein: | C / CE |
Gegründet wurde das Unternehmen PATFOR am 24.01.2014 von den namensgebenden Gesellschaftern in Wuppertal. Während ihrer Anfangszeit in den Jahren 2014 und 2015 stellte die PATFOR GmbH das für dieses Geschäft notwendige Spezialequipment zur Verladung und Distribution von Öl- und Schmierstoffen zur Verfügung.
Am 01.02.2016 stieg PATFOR in das operative Geschäft der Öl- und Schmierstoff-Distributionslogistik ein. Seitdem organisiert sie bundesweit sowie in BeNeLux & Österreich für einen stetig wachsenden Kundenkreis nationaler & internationaler Öl- und Schmierstofflieferanten die logistische Komplettabwicklung der Öl- und Schmierstoffauslieferungen von der Einlagerung bis zur Auslieferung an die Endkunden
Zum 01.04.2026 oder schnellstmöglich gesucht:
Die Stelle umfasst die bundesweite Auslieferung von Schmierstoffen im Nah- und Fernverkehr (mit Übernachtung). Wochenendarbeit fällt nicht an.
Wir bieten Ihnen:
Damit punkten Sie bei uns:
Für die Tätigkeit ist kein ADR-Schein erforderlich.
Sowohl Berufserfahrene als auch Berufseinsteiger sind bei uns herzlich willkommen!
Rückfragen bitte an Herrn Eickmeier
Telefon: 02051 - 423 16 70
E-Mail: ZWlja21laWVyQHBhdGZvci5kZQ==
PATFOR GmbH
Hixholzer Weg 22 | 42551 Velbert
* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf LKW-Fahrer-gesucht.com
Schnell und Gratis: In nur 1 Minute ist Dein Fahrerprofil angelegt und schon können interessierte Unternehmen Dir einen tollen, neuen Job anbieten.
Dieses Stellenangebot ist noch 30 Tage gültig.
Permanenter Link zu diesem Stellenangebot:
https://lkw-fahrer-gesucht.com/lkw-fahrer-jobs/112825/berufskraftfahrer-job-42549-velbert-patfor-gmbh.html
* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.