Ab sofort wird von der Energiepartner Münsterland GmbH & Co. KG ein Tankwagenfahrer (m/w/d)* aus Steinfurt und Umgebung gesucht.
Stellenangebot von: | Energiepartner Münsterland GmbH & Co. KG |
Ort: | 48565 Steinfurt |
Branche: | Öl- bzw. Kraftstofftransporte |
Touren: | Nahverkehr |
Benötigter Führerschein: | CE (Schwere Lastzüge über 3,5t + Anhänger über 0,75t) |
Energiepartner Münsterland ist entstanden am 01.01.2022 durch die Fusion der Firmen W. Schnieder GmbH & Co KG und Ahlert Junior GmbH & Co KG.
Beide Unternehmen agieren seit Jahrzehnten erfolgreich im Bereich Mineralölvertrieb. Mit unseren Tankwagen liefern wir Heizöl, Diesel und Benzin an Endverbraucher, Speditionen, Landwirte und Tankstellen. Desweiteren beschäftigen wir uns mit dem Vertrieb von Schmierstoffen und AdBlue. Vertreten sind wir an 2 Standorten in Steinfurt und Greven mit insgesamt 6 Tankfahrzeugen. Wir würden uns freuen sie als engagierten und zuverlässigen Mitarbeiter begrüßen zu dürfen. Bei uns erwartet Sie ein angenehmes Betriebsklima mit kurzen Entscheidungswegen und netten Arbeitskollegen.
Für mehr Informationen über unser Unternehmen besuchen Sie: www.landfuxx-schnieder.de
Ab sofort oder schnellstmöglich gesucht:
Wir bieten Ihnen:
Ihr Aufgabengebiet:
Ihr Profil:
Bewerbungen bitte an:
Energiepartner Münsterland GmbH & Co. KG
Sonnenschein 65 | 48565 Steinfurt
Ansprechpartner: Christian Schnieder
Tel.: 02551 - 3151
E-Mail: Y2hyaXN0aWFuLnNjaG5pZWRlckBlbmVyZ2llcGFydG5lci1tdWVuc3RlcmxhbmQuZGU=
* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf LKW-Fahrer-gesucht.com
Schnell und Gratis: In nur 1 Minute ist Dein Fahrerprofil angelegt und schon können interessierte Unternehmen Dir einen tollen, neuen Job anbieten.
Dieses Stellenangebot ist noch 27 Tage gültig.
Permanenter Link zu diesem Stellenangebot:
https://lkw-fahrer-gesucht.com/lkw-fahrer-jobs/87966/kraftfahrer-stellenangebot-48565-steinfurt-energiepartner-muensterland-gmbh-co-kg.html
* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.