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Die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeit sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr sind klar geregelt (Fahrpersonalgesetz (FPersG)). Bei der täglichen Lenkzeit sind maximal 9 Stunden zulässig, die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden. Das oberste Ziel ist, den LKW Fahrer während seiner Arbeitszeit zu schützen. Die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten führt zu ausgeruhtem Fahrpersonal im LKW. Dieser Umstand sorgt mehr Sicherheit auf unseren Straßen. Wichtig: Diese Pause dient ausschließlich der Erholung des Fahrers, es darf nicht gearbeitet werden.

 

Die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten kompakt

  • Die tägliche LENKZEIT: zulässig sind höchstens 9 Stunden
  • Die TAGESLENKZEIT: zwei Mal pro Woche ist eine Erhöhung auf höchstens 10 Stunden erlaubt
  • Die LENKZEITUNTERBRECHUNG: Nach spätestens 4,5 Stunden Fahrtzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Die Pause darf auch geteilt werden.
  • Die tägliche RUHEZEIT: Beträgt mindestens 11 Stunden.
  • Wöchentliche Lenkzeiten bzw. Wochenlenkzeit: Höchstens 56 Stunden
  • Lenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen: Höchstens 90 Stunden
  • Wöchentliche Ruhezeit: Mindestens 45 Stunden

Zu fast jeder Verordnung existieren Ausnahmeregelungen. Diese werden im Verlauf dieses Beitrags ausführlich erklärt.

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,5 Stunden Lenkzeit rechtzeitig auf den Rasthof ist oberstes Gebot
Übermüdete LKW Fahrer im Straßenverkehr sind ein Sicherheitsrisiko

 

Tageslenkzeit, Fahrtunterbrechung, Wochenlenkzeit & Co.

In unserem Ratgeber beschreiben wir übersichtlich die Begrifflichkeiten rund um das Thema Lenk- und Ruhezeiten. Wir erläutern die Rechte und Pflichten der LKW Fahrer. Aber auch die der Unternehmer und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.

 

So geht es weiter:

Die Lenk- und Ruhezeit-Vorschriften sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Was versteht man unter der „Tageslenkzeit“

Die Wochenlenkzeiten

Der Unterschied zwischen Lenk- und Ruhezeiten und Arbeitszeiten

Bei Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten droht ein Bußgeld

Die wichtigsten Fakten zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten in einer übersichtlichen Tabelle

Die Regelungen bei Touren mit Doppelbesatzung bzw. Mehrfahrerbetrieb

 

Die Lenk- und Ruhezeiten innerhalb Deutschlands und der EG

Die Lenk- und Ruhezeiten innerhalb der EG betreffen LKW Fahrer, die gewerblich Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) von über 3,5t führen.

In Deutschland werden im Rahmen der Fahrpersonalverordnung (FPersV) bereits Fahrzeuge erfasst mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,8t einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger bis 3,5t.

Es gibt diverse Ausnahmeregelungen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit. Immer neue "Verbesserungen" der nationalen und grenzüberschreitenden Straßenverkehrssicherheit machen die Vorschriften recht kompliziert.

Um das Regelwerk rund um das Thema LKW Lenkzeiten zu verstehen, ist es wichtig, die einzelnen Begrifflichkeiten genau zu unterscheiden.

 

Was versteht man unter der „Tageslenkzeit“

In dieser Zeit verbringt der Fahrer die Zeit hinter dem Steuer, es handelt sich also um die reine Fahrertätigkeit. Der Fahrer steht im Stau oder vor einem Grenzübergang? Diese Zeit geht dann nicht auf das Lenkzeitkonto, sondern wird der Arbeitszeit zugeordnet. Bei Stillstand schalten digitale Tachografen automatisch von Lenkzeit auf Arbeitszeit um.

In einem Zeitraum von 24 Stunden darf die Tageslenkzeit von 9 Stunden nicht überschritten werden. Die Ausnahmeregelung erlaubt maximal 2 mal pro Woche eine Erhöhung auf 10 Stunden.

 

Was ist, wenn der Berufskraftfahrer vor Fahrtantritt andere Tätigkeiten erledigt?

Dann greift das Arbeitszeitgesetz: Die erste Pause muss nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit (nicht Lenkzeit) eingelegt werden.

ABER: Trotz Fahrpersonalgesetz und Arbeitszeitgesetz kommt es zu nicht selten zu deutlich höheren (legalen) Arbeitszeiten. Nicht zuletzt führte diese hohe Arbeitsbelastung zu dem seit Jahren herrschenden Lkw Fahrermangel.

Durchaus erlaubt ist folgendes Beispiel:

1,5 Stunden hinter dem Steuer (Lenkzeit) => danach 4,5 Stunden arbeiten => gesetzliche Pause von 45 Minuten => 3 Stunden 15 Minuten arbeiten = 10 Stunden Arbeitszeit erreicht, weitere Lenkzeit ist aber erlaubt => 2,45 Stunden lenken => Pause (30 Minuten wg. § 4 Arbeitszeitgesetz) => 1.45 Stunden lenken = ergibt eine Schichtzeit von insgesamt 15 Stunden.

 

nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von 45 Minuten eingelegt werden
Für mehr Verkehrssicherheit: nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine 45-minütige Pause eingelegt werden.

 

Die Fahrtunterbrechungen während der Lenkzeiten sind klar geregelt

Spätestens nach 4,5 Stunden LKW Lenkzeit müssen die Fahrer eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten einlegen. Diese Pause dient ausnahmslos der Erholung – als Beifahrer, in der Schlafkabine oder auf Fähr- oder Bahnfahrten.

Nicht immer können die Fahrer im täglichen Arbeitsablauf diese Vorschriften exakt einhalten.

Innerhalb des Lenkzeitabschnitts ist die Aufteilung der Pause von zunächst einer 15-minütigen und einer weiteren 30-minütigen Pause zulässig.

Die 45 minütige Pause nach der 4,5-stündigen kann in zwei Blöcke aufgesplittet werden
Die Pause kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden, danach beginnt ein neuer Lenkzeitblock.

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Die Wochenlenkzeiten

Bei der Wochenlenkzeit dürfen 56 Stunden nicht überschritten werden. Allerdings darf in dem Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Wochen die Wochenlenkzeit von 90 Stunden nicht überschritten werden. Die Lenkzeit ist in der ersten Woche mit 56 Stunden voll ausgeschöpft? Dann darf in der folgenden Woche nicht mehr als 34 Stunden gelenkt werden.

Ein Grund für die hohe Arbeitsbelastung ist unter anderem auch auf den allgemeinen LKW Fahrermangel zurückzuführen. Der Mangel an geeignetem Fahrpersonal führt in vielen Fällen zu Mehrarbeit. Zum Schutz der Fahrer und für mehr Sicherheit auf den Straßen ist es zwingend notwendig, das Arbeitsaufkommen auf mehr Personal zu verteilen.

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So sind die „tägliche Ruhezeit“ und die „wöchentliche Ruhezeit“ geregelt.

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Die täglichen Ruhezeiten

In einem Zeitraum von 24 Stunden muss der Berufskraftfahrer eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einlegen. Für eine individuellere Planung der Touren kann die Tagesruhezeit in einem festgelegten Zyklus an drei Tagen auf 9 Stunden verkürzt werden.

Ein Beispiel verdeutlicht die Verfahrensweise:

  • Tag 1& 2, z. B. „Samstag und Sonntag“: Wochen(end)ruhezeit
  • Tag 3 „Montag“: verkürzte Ruhezeit => 9 Stunden
  • Tag 4 „Dienstag“: reguläre Ruhezeit => 11 Stunden
  • Tag 5 „Mittwoch“: verkürzte Ruhezeit => 9 Stunden
  • Tag 6 „Donnerstag“: reguläre Ruhezeit => 11 Stunden
  • Tag 7 „Freitag“: verkürzte Ruhezeit => 9 Stunden

Die reguläre Ruhezeit kann in zwei Teile gesplittet werden: Im ersten Abschnitt dauert die Ruhezeit 3 Stunden, der zweite Teil umfasst 9 Stunden, andere Aufteilungen sind nicht zulässig. Diese Pausen können sowohl zu Hause als auch in der Schlafkabine verbracht werden.

Eine Ausnahme gilt für LKW Fahrer im kombinierten Güterkraftverkehr, deren Fahrzeug per Bahn oder Fährschiff befördert wird. Bei Touren dieser Art darf die tägliche Ruhezeit nicht verkürzt werden. Wird ein Teil der täglichen Ruhezeit auf dem Schiff bzw. auf der Bahn verbracht und ein anderer Teil auf dem Land, darf die Ruhezeit zweimal unterbrochen werden. Die Unterbrechungen dürfen insgesamt nicht mehr als eine Stunde betragen.

 

Die wöchentliche Ruhezeit

Nach dem Prinzip „6 x 24 Stunden“ muss ein LKW Fahrer spätestens nach 6 Arbeitstagen am Stück eine Pause von mindestens 45 Stunden einlegen.

Beispiel: Die Wochenruhezeit, auch als Wochenendruhezeit für Lkw-Fahrer zu verstehen, beginnt beispielsweise am Samstag um 12 Uhr. Dann darf sich der Fahrer erst am Montag frühestens um 9 Uhr wieder hinter das Steuer setzen.

In Ausnahmefällen darf die wöchentliche auf 24 Stunden verkürzt werden. Das geht nur, wenn in der Vor- und Folgewoche die reguläre Pause von mindestens 45 Stunden eingehalten wird.

Die nicht genutzte Ruhezeit (45 -24 = 21 Stunden) muss innerhalb der folgenden drei Wochen nachgeholt werden, und zwar:

  • im Anschluss an eine tägliche Ruhezeit oder
  • im Anschluss an eine wöchentliche Ruhezeit
Die Wochenruhezeit darf alle zwei Wochen verkuerzt werden
Ausgleich der verkürzten Wochenruhezeit

 

Wochenruhezeit: Das Fahrpersonalgesetzes (FpersG) zum Kabinenschlafverbot

Der § 8a FpersG untersagt den LKW Fahrern, die wöchentliche Ruhezeit in der Fahrerkabine, auf Parkflächen bzw. an einem Ort mit ungeeigneter Schlafmöglichkeit zu verbringen. Der Grund ist die Annahme, dass sich der Fahrer in der Kabine nicht ausreichend erholen kann.

Der Arbeitgeber muss ihnen für diese Zeit auf seine Kosten geeignete und geschlechtergerechte Unterkünfte mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen zur Verfügung stellen. Die seit dem 20.08.2022 geltende Vorschrift ist gut gemeint, dennoch ist sie kaum kontrollier- und durchführbar.

Trotzdem müssen sich alle LKW Fahrer auf Deutschlands Straßen an diese Regelungen halten. Bei nicht Beachtung drohen dem Fahrer und dem Unternehmer Bußgelder.

 

Der Unterschied zwischen Lenk- und Ruhezeiten und Arbeitszeiten

Während das EU-Parlament für die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten zuständig ist, regelt das Arbeitszeitgesetz die Arbeitszeit – auch Schichtzeit genannt. Beide Gesetzesvorgaben sind zu beachten.

Laut Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit im Durchschnitt 8- maximal 10 Stunden.

Für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraftverkehr gelten folgende Sonderbestimmungen:

Arbeitsbereitschaft: Der Fahrer muss am Arbeitsplatz anwesend sein und sich bereithalten, einen Arbeitsauftrag ohne Fremdaufforderung auszuführen.

Bereitschaftsdienst: Der Fahrer muss sich innerhalb eines Zeitraums - ohne Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz - bereithalten, um kurzfristig eine Tätigkeit aufnehmen zu können.

Im Einsatz: Die Zeit als Beifahrer oder die in der Schlafkabine verbrachte Zeit ist keine Arbeitszeit.

Diese Ausnahmeregelungen können dazu führen, dass Kraftfahrer länger als 10 Stunden am Arbeitsplatz sind, ohne das die Höchstarbeitszeit überschritten wird.

Folgende Tätigkeiten werden der Arbeitszeit und nicht der Lenk- und Ruhezeiten zugeordnet:

  • Be- und Entladen bzw. die Beaufsichtigung dieser Vorgänge
  • Reinigungs- und Wartungsarbeiten
  • Erledigung der Formalitäten wie beispielsweise die Zollabwicklung
  • Ladungssicherung und Tätigkeiten zu Sicherung des LKW

 

Die Regelungen bei Touren mit Doppelbesatzung bzw. Mehrfahrerbetrieb

Die Vorteile der Doppelbesatzung im LKW

Obwohl der Lkw im Mehrfahrerbetrieb effizienter eingesetzt werden kann, ist die Doppelbesatzung eher die Ausnahme. Der Grund dafür sind in erster Linie die höheren bzw. doppelten Personalkosten.

Klare Vorteile bietet die Doppelbesatzung auf langen Strecken. Wie auch im Einzelbetrieb müssen sich die Fahrer an die vorgeschriebenen Pausenzeiten halten. Gleiches gilt für die Wochenlenkzeit und für die wöchentliche Ruhezeit. Allerdings kann der Fahrer im Mehrfahrerbetrieb seine Pause auf dem Beifahrersitz verbringen. Da sich die Fahrer abwechseln, steht der LKW somit deutlich weniger und erreicht das Ziel schneller.

 

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Der Vorteil der Doppelbesatzung: Der LKW steht seltener aufgrund der vorgeschriebenen Pausenzeit und kommt so schneller ans Ziel.

 

Wann spricht man von einer LKW-Doppelbesatzung?

Eine Doppelbesatzung hat auf der Tour einige Vorteile im Bezug auf Zeitersparnis und Effektivität. Um diese Vorteile ausschöpfen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Ein LKW gilt als doppelt besetzt, wenn das Fahrzeug zwischen zwei täglichen oder einer täglichen und wöchentlichen Pausenzeit zwei Fahrer an Bord hat.

Beide Fahrer sind selbstverständlich im Besitz einer Fahrerkarte, die während der kompletten Tour entsprechend im Tachografen gesteckt sein müssen. Digitale Tachographen sind aus diesem Grund mit dem Slot „Arbeit“ und einem zweiten Slot „Dienst“ ausgestattet. Bei jedem Fahrerwechsel müssen die Fahrerkarten entsprechend gewechselt werden.

Bis auf die erste Stunde nach Schichtbeginn müssen sich während der gesamten Tour zwei Fahrer im Fahrzeug befinden. Verlässt der zweite Fahrer den LKW früher, wird der gesamte Transport nicht als Tour im Mehrfahrerbetrieb anerkannt. Das wiederum hat für den ersten Fahrer negative Folgen in Bezug auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.

Faktencheck Doppelbesatzung

  • Die gesamte Zeit als Beifahrer ist keine Arbeitszeit, sondern Bereitschaftszeit (Arbeitszeitgesetz § 21a, Absatz 3)
  • Auch bei der Zweifahrer-Besatzung gilt die Regelung, dass die tägliche Lenkzeit für den einzelnen Fahrer 9 Stunden bzw. zwei mal wöchentlich 10 Stunden beträgt
  • Bei der 45-minütigen Lenkzeitunterbrechung muss das Fahrzeug nicht stehen. Der Fahrer kann die Pause auf dem Beifahrersitz verbringen. Nach Artikel 4 der VO 561/2006 dient die Pause ausschließlich der Erholung. Es dürfen keine Fahrertätigkeiten und keine sonstigen Tätigkeiten ausgeübt werden
  • Wochenlenkzeit: Wie auch bei Einzelfahrern max. 56 Stunden bzw. in einer Doppelwoche max. 90 Stunden
  • Tägliche Ruhezeit sowie die reduzierte wöchentliche Ruhezeit: Die tägliche Ruhezeit sowie die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern es mit einer Schlafkabine ausgestattet ist und nicht fährt.

Quelle: Personalfahrrecht BALM (ehemals BAG)

Bei Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten droht ein Bußgeld

Der digitale Tachograph - auch EG-Kontrollgerät genannt – zeichnet auf der Fahrerkarte die Lenk- und Ruhezeiten, die Lenkzeitunterbrechungen, die Arbeits- und Bereitschaftszeiten, die Geschwindigkeit des LKW und die gefahrenen Kilometer auf. Der LKW Fahrer muss seine Fahrerkarte immer mitführen. Anhand der gespeicherten Daten lassen sich die vergangenen 28 Tage auslesen. Der Einbau eines Tachographen ist in den AETR-Mitgliedsstaaten (die Mitgliedsstaaten der EU als auch weitere Mitglieder des Europa-Rats) Pflicht.

Bei einem Verstoß gegen die Verordnungen der Lenk- und Ruhezeit muss der Fahrer mit einem Bußgeld rechnen. Auch die Unternehmen sind bei der Tourenplanung dafür verantwortlich, dass die Gesetze von den Fahrern eingehalten werden können. Bei Missachtung droht ein Ermittlungsverfahren. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und selbstverständlich die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften.

 

Der Bußgeldkatalog

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Bei Verstoessen der Lenk- und Ruhezeiten drohen Strafen
Das Bußgeld bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten zahlen die LKW Fahrer aus eigener Tasche

 

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Die wichtigsten Fakten zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten in einer übersichtlichen Tabelle

 

Lenkzeiten LKW: Tageslenkzeit - Max. 9 Std.
- Max. 2x pro Woche Erhöhung auf 10 Std.
Fahrtzeiten LKW: Lenkzeitunterbrechung - Nach 4,5 Std. => 45 Min.
- Aufsplittung möglich: 15 Min. dann 30 Min.
Tägliche Ruhezeiten LKW - Min. 11 Std.
- Min. 3 Std. gefolgt von 9 Std.
- Jeweils innerhalb eines 24-Zykluses: Reduzierung auf 9 Std. an 3 Tagen zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten möglich (Ausgleich nicht erforderlich)
- Doppelbesatzung: min. 9 Std. Innerhalb eines 30 Std. Zeitraums
Unterbrechung der täglichen Ruhezeit LKW - Max. 2 Unterbrechungen für max. 1 Std. für Fahrer von Fahrzeugen, die per Fähre oder Bahn befördert werden
Wöchentliche Lenkzeit - Max. 56 Std.
Lenkzeit in 2 aufeinander folgenden Wochen - Max. 90 Std.
Wöchentliche Ruhezeit - Min. 45 Std.
- Reduzierung auf min. 24 Std. möglich, wenn in der Vor- und Folgewoche eine Ruhezeit von min. 45 Std. eingehalten wird.
- Muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden

 

Folgende Gesetze und Verordnungen sind zu beachten

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beschreibt die Arbeitszeit für Kraftfahrer im Zeitraum zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende.

Die deutsche Fahrpersonalverordnung (FPersV) enthält Regelungen für den Bereich der Güterbeförderung durch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und bis zu 3,5 t.

Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) enthält unter anderem Zuständigkeitsregelungen und Bußgeldvorschriften.

Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 regelt insbesondere die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten.

Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 regelt insbesondere die Pflicht zum Einbau eines Kontrollgerätes und die Benutzung des Kontrollgerätes.

AETR-Abkommen (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals): gültig im gesamten europäischen Raum mit Ausnahme von Georgien, Island, Kosovo, Monaco und Vatikanstadt.

mehr unter: www.bag.bund.de/DE/Service/FAQs/

 

Wie sind die Lenk und Ruhezeiten?

Die Lenk- und Ruhezeiten betragen in der Regel 9 Stunden pro Tag. Nach 4,5 Stunden reiner Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Diese Pause dient ausschließlich der Erholung des Fahrers, es darf nicht gearbeitet werden. Nach dieser Pause beginnt ein neuer Lenkzeitabschnitt mit weiteren 4,5 Stunden. Zweimal in der Wochen darf die Lenkzeit auf 10 Stunden erhöht werden. In der Woche darf grundsätzlich eine Lenkzeit von 56 Stunden nicht überschritten werden.

Wer muss Lenk und Ruhezeiten einhalten?

Die Lenk- und Ruhezeiten-Regelungen innerhalb der EG betreffen LKW Fahrer, die gewerblich Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) von über 3,5t führen. In Deutschland werden im Rahmen der Fahrpersonalverordnung (FPersV) bereits Fahrzeuge ab 2,8t erfasst.

Wie lange müssen Lkw Fahrer Pause machen?

Nach 4,5 Stunden Lenkzeit sind die Fahrer gesetzlich zu einer 45-minütigen Pause verpflichtet. …jetzt weiterlesen

Einen kompakten Überblick zu den Lenk- und Ruhezeiten finden Sie hier

Wie lang muss die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit sein?

Die wöchentliche Ruhezeit bzw. Wochenendruhezeit beträgt grundsätzlich 45 Stunden. Damit ist nicht das klassische Wochenende "Samstag, Sonntag" gemeint, sondern die wöchentliche Ruhezeit nach dem 6 mal 24 Stundenzyklus... ...mehr erfahren

Unsere Grafik verdeutlicht an einem Beispiel eine mögliche Gestaltung der Wochenruhezeit.

Quelle Doppelbesatzung: www.balm.bund.de/Rechtsvorschriften/Fahrpersonalrecht

Bildquellennachweis: Alle Fotos: Adobe Stock - Alle Grafiken by JOBBERIA GmbH Caro Schlamp