Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr sind klar geregelt (Fahrpersonalgesetz (FPersG)). Bei der täglichen Lenkzeit sind maximal 9 Stunden zulässig, die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden. Das oberste Ziel ist, den LKW Fahrer während seiner Arbeitszeit zu schützen. Die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten führt zu ausgeruhtem Fahrpersonal im LKW. Dieser Umstand sorgt mehr Sicherheit auf unseren Straßen. Wichtig: Diese Pause dient ausschließlich der Erholung des Fahrers, es darf nicht gearbeitet werden.
Zu fast jeder Verordnung existieren Ausnahmeregelungen. Diese werden im Verlauf dieses Beitrags ausführlich erklärt.
In unserem Ratgeber beschreiben wir übersichtlich die Begrifflichkeiten rund um das Thema Lenk- und Ruhezeiten. Wir erläutern die Rechte und Pflichten der LKW Fahrer. Aber auch die der Unternehmer und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.
Die Lenk- und Ruhezeit-Vorschriften sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Was versteht man unter der „Tageslenkzeit“
Der Unterschied zwischen Lenk- und Ruhezeiten und Arbeitszeiten
Bei Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten droht ein Bußgeld
Die wichtigsten Fakten zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten in einer übersichtlichen Tabelle
Die Regelungen bei Touren mit Doppelbesatzung bzw. Mehrfahrerbetrieb
Die Lenk- und Ruhezeiten innerhalb der EG betreffen LKW Fahrer, die gewerblich Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) von über 3,5t führen.
In Deutschland werden im Rahmen der Fahrpersonalverordnung (FPersV) bereits Fahrzeuge erfasst mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,8t einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger bis 3,5t.
Es gibt diverse Ausnahmeregelungen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit. Immer neue "Verbesserungen" der nationalen und grenzüberschreitenden Straßenverkehrssicherheit machen die Vorschriften recht kompliziert.
Um das Regelwerk rund um das Thema LKW Lenkzeiten zu verstehen, ist es wichtig, die einzelnen Begrifflichkeiten genau zu unterscheiden.
In dieser Zeit verbringt der Fahrer die Zeit hinter dem Steuer, es handelt sich also um die reine Fahrertätigkeit. Der Fahrer steht im Stau oder vor einem Grenzübergang? Diese Zeit geht dann nicht auf das Lenkzeitkonto, sondern wird der Arbeitszeit zugeordnet. Bei Stillstand schalten digitale Tachografen automatisch von Lenkzeit auf Arbeitszeit um.
In einem Zeitraum von 24 Stunden darf die Tageslenkzeit von 9 Stunden nicht überschritten werden. Die Ausnahmeregelung erlaubt maximal 2 mal pro Woche eine Erhöhung auf 10 Stunden.
Dann greift das Arbeitszeitgesetz: Die erste Pause muss nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit (nicht Lenkzeit) eingelegt werden.
ABER: Trotz Fahrpersonalgesetz und Arbeitszeitgesetz kommt es zu nicht selten zu deutlich höheren (legalen) Arbeitszeiten. Nicht zuletzt führte diese hohe Arbeitsbelastung zu dem seit Jahren herrschenden Lkw Fahrermangel.
Durchaus erlaubt ist folgendes Beispiel:
1,5 Stunden hinter dem Steuer (Lenkzeit) => danach 4,5 Stunden arbeiten => gesetzliche Pause von 45 Minuten => 3 Stunden 15 Minuten arbeiten = 10 Stunden Arbeitszeit erreicht, weitere Lenkzeit ist aber erlaubt => 2,45 Stunden lenken => Pause (30 Minuten wg. § 4 Arbeitszeitgesetz) => 1.45 Stunden lenken = ergibt eine Schichtzeit von insgesamt 15 Stunden.
Spätestens nach 4,5 Stunden LKW Lenkzeit müssen die Fahrer eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten einlegen. Diese Pause dient ausnahmslos der Erholung – als Beifahrer, in der Schlafkabine oder auf Fähr- oder Bahnfahrten.
Nicht immer können die Fahrer im täglichen Arbeitsablauf diese Vorschriften exakt einhalten.
Innerhalb des Lenkzeitabschnitts ist die Aufteilung der Pause von zunächst einer 15-minütigen und einer weiteren 30-minütigen Pause zulässig.
Bei der Wochenlenkzeit dürfen 56 Stunden nicht überschritten werden. Allerdings darf in dem Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Wochen die Wochenlenkzeit von 90 Stunden nicht überschritten werden. Die Lenkzeit ist in der ersten Woche mit 56 Stunden voll ausgeschöpft? Dann darf in der folgenden Woche nicht mehr als 34 Stunden gelenkt werden.
Ein Grund für die hohe Arbeitsbelastung ist unter anderem auch auf den allgemeinen LKW Fahrermangel zurückzuführen. Der Mangel an geeignetem Fahrpersonal führt in vielen Fällen zu Mehrarbeit. Zum Schutz der Fahrer und für mehr Sicherheit auf den Straßen ist es zwingend notwendig, das Arbeitsaufkommen auf mehr Personal zu verteilen.
Unser Anzeigenportal LKW-FAHRER.GESUCHT.com unterstützt Speditionen und Logistikunternehmen deutschlandweit bei der Fahrersuche. Unter Beachtung unserer „5 goldenen Regeln wird aus einer Stellenanzeige eine erfolgreiche Stellenanzeige, mit der bis zu 150 Bewerbungen generiert werden können!
Diese Themen sind auch interessant:
In einem Zeitraum von 24 Stunden muss der Berufskraftfahrer eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einlegen. Für eine individuellere Planung der Touren kann die Tagesruhezeit in einem festgelegten Zyklus an drei Tagen auf 9 Stunden verkürzt werden.
Ein Beispiel verdeutlicht die Verfahrensweise:
Die reguläre Ruhezeit kann in zwei Teile gesplittet werden: Im ersten Abschnitt dauert die Ruhezeit 3 Stunden, der zweite Teil umfasst 9 Stunden, andere Aufteilungen sind nicht zulässig. Diese Pausen können sowohl zu Hause als auch in der Schlafkabine verbracht werden.
Eine Ausnahme gilt für LKW Fahrer im kombinierten Güterkraftverkehr, deren Fahrzeug per Bahn oder Fährschiff befördert wird. Bei Touren dieser Art darf die tägliche Ruhezeit nicht verkürzt werden. Wird ein Teil der täglichen Ruhezeit auf dem Schiff bzw. auf der Bahn verbracht und ein anderer Teil auf dem Land, darf die Ruhezeit zweimal unterbrochen werden. Die Unterbrechungen dürfen insgesamt nicht mehr als eine Stunde betragen.
Nach dem Prinzip „6 x 24 Stunden“ muss ein LKW Fahrer spätestens nach 6 Arbeitstagen am Stück eine Pause von mindestens 45 Stunden einlegen.
Beispiel: Die Wochenruhezeit, auch als Wochenendruhezeit für Lkw-Fahrer zu verstehen, beginnt beispielsweise am Samstag um 12 Uhr. Dann darf sich der Fahrer erst am Montag frühestens um 9 Uhr wieder hinter das Steuer setzen.
In Ausnahmefällen darf die wöchentliche auf 24 Stunden verkürzt werden. Das geht nur, wenn in der Vor- und Folgewoche die reguläre Pause von mindestens 45 Stunden eingehalten wird.
Die nicht genutzte Ruhezeit (45 -24 = 21 Stunden) muss innerhalb der folgenden drei Wochen nachgeholt werden, und zwar:
Der § 8a FpersG untersagt den LKW Fahrern, die wöchentliche Ruhezeit in der Fahrerkabine, auf Parkflächen bzw. an einem Ort mit ungeeigneter Schlafmöglichkeit zu verbringen. Der Grund ist die Annahme, dass sich der Fahrer in der Kabine nicht ausreichend erholen kann.
Der Arbeitgeber muss ihnen für diese Zeit auf seine Kosten geeignete und geschlechtergerechte Unterkünfte mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen zur Verfügung stellen. Die seit dem 20.08.2022 geltende Vorschrift ist gut gemeint, dennoch ist sie kaum kontrollier- und durchführbar.
Trotzdem müssen sich alle LKW Fahrer auf Deutschlands Straßen an diese Regelungen halten. Bei nicht Beachtung drohen dem Fahrer und dem Unternehmer Bußgelder.
Während das EU-Parlament für die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten zuständig ist, regelt das Arbeitszeitgesetz die Arbeitszeit – auch Schichtzeit genannt. Beide Gesetzesvorgaben sind zu beachten.
Laut Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit im Durchschnitt 8- maximal 10 Stunden.
Für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraftverkehr gelten folgende Sonderbestimmungen:
Arbeitsbereitschaft: Der Fahrer muss am Arbeitsplatz anwesend sein und sich bereithalten, einen Arbeitsauftrag ohne Fremdaufforderung auszuführen.
Bereitschaftsdienst: Der Fahrer muss sich innerhalb eines Zeitraums - ohne Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz - bereithalten, um kurzfristig eine Tätigkeit aufnehmen zu können.
Im Einsatz: Die Zeit als Beifahrer oder die in der Schlafkabine verbrachte Zeit ist keine Arbeitszeit.
Diese Ausnahmeregelungen können dazu führen, dass Kraftfahrer länger als 10 Stunden am Arbeitsplatz sind, ohne das die Höchstarbeitszeit überschritten wird.
Die Vorteile der Doppelbesatzung im LKW
Obwohl der Lkw im Mehrfahrerbetrieb effizienter eingesetzt werden kann, ist die Doppelbesatzung eher die Ausnahme. Der Grund dafür sind in erster Linie die höheren bzw. doppelten Personalkosten.
Klare Vorteile bietet die Doppelbesatzung auf langen Strecken. Wie auch im Einzelbetrieb müssen sich die Fahrer an die vorgeschriebenen Pausenzeiten halten. Gleiches gilt für die Wochenlenkzeit und für die wöchentliche Ruhezeit. Allerdings kann der Fahrer im Mehrfahrerbetrieb seine Pause auf dem Beifahrersitz verbringen. Da sich die Fahrer abwechseln, steht der LKW somit deutlich weniger und erreicht das Ziel schneller.
Wann spricht man von einer LKW-Doppelbesatzung?
Eine Doppelbesatzung hat auf der Tour einige Vorteile im Bezug auf Zeitersparnis und Effektivität. Um diese Vorteile ausschöpfen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein LKW gilt als doppelt besetzt, wenn das Fahrzeug zwischen zwei täglichen oder einer täglichen und wöchentlichen Pausenzeit zwei Fahrer an Bord hat.
Beide Fahrer sind selbstverständlich im Besitz einer Fahrerkarte, die während der kompletten Tour entsprechend im Tachografen gesteckt sein müssen. Digitale Tachographen sind aus diesem Grund mit dem Slot „Arbeit“ und einem zweiten Slot „Dienst“ ausgestattet. Bei jedem Fahrerwechsel müssen die Fahrerkarten entsprechend gewechselt werden.
Bis auf die erste Stunde nach Schichtbeginn müssen sich während der gesamten Tour zwei Fahrer im Fahrzeug befinden. Verlässt der zweite Fahrer den LKW früher, wird der gesamte Transport nicht als Tour im Mehrfahrerbetrieb anerkannt. Das wiederum hat für den ersten Fahrer negative Folgen in Bezug auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.
Faktencheck Doppelbesatzung
Quelle: Personalfahrrecht BALM (ehemals BAG)
Der digitale Tachograph - auch EG-Kontrollgerät genannt – zeichnet auf der Fahrerkarte die Lenk- und Ruhezeiten, die Lenkzeitunterbrechungen, die Arbeits- und Bereitschaftszeiten, die Geschwindigkeit des LKW und die gefahrenen Kilometer auf. Der LKW Fahrer muss seine Fahrerkarte immer mitführen. Anhand der gespeicherten Daten lassen sich die vergangenen 28 Tage auslesen. Der Einbau eines Tachographen ist in den AETR-Mitgliedsstaaten (die Mitgliedsstaaten der EU als auch weitere Mitglieder des Europa-Rats) Pflicht.
Bei einem Verstoß gegen die Verordnungen der Lenk- und Ruhezeit muss der Fahrer mit einem Bußgeld rechnen. Auch die Unternehmen sind bei der Tourenplanung dafür verantwortlich, dass die Gesetze von den Fahrern eingehalten werden können. Bei Missachtung droht ein Ermittlungsverfahren. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und selbstverständlich die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften.
Lenkzeiten LKW: Tageslenkzeit | - Max. 9 Std. - Max. 2x pro Woche Erhöhung auf 10 Std. |
Fahrtzeiten LKW: Lenkzeitunterbrechung | - Nach 4,5 Std. => 45 Min. - Aufsplittung möglich: 15 Min. dann 30 Min. |
Tägliche Ruhezeiten LKW | - Min. 11 Std. - Min. 3 Std. gefolgt von 9 Std. - Jeweils innerhalb eines 24-Zykluses: Reduzierung auf 9 Std. an 3 Tagen zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten möglich (Ausgleich nicht erforderlich) - Doppelbesatzung: min. 9 Std. Innerhalb eines 30 Std. Zeitraums |
Unterbrechung der täglichen Ruhezeit LKW | - Max. 2 Unterbrechungen für max. 1 Std. für Fahrer von Fahrzeugen, die per Fähre oder Bahn befördert werden |
Wöchentliche Lenkzeit | - Max. 56 Std. |
Lenkzeit in 2 aufeinander folgenden Wochen | - Max. 90 Std. |
Wöchentliche Ruhezeit | - Min. 45 Std. - Reduzierung auf min. 24 Std. möglich, wenn in der Vor- und Folgewoche eine Ruhezeit von min. 45 Std. eingehalten wird. - Muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden |
Folgende Gesetze und Verordnungen sind zu beachten
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beschreibt die Arbeitszeit für Kraftfahrer im Zeitraum zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende.
Die deutsche Fahrpersonalverordnung (FPersV) enthält Regelungen für den Bereich der Güterbeförderung durch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und bis zu 3,5 t.
Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) enthält unter anderem Zuständigkeitsregelungen und Bußgeldvorschriften.
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 regelt insbesondere die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten.
Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 regelt insbesondere die Pflicht zum Einbau eines Kontrollgerätes und die Benutzung des Kontrollgerätes.
AETR-Abkommen (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals): gültig im gesamten europäischen Raum mit Ausnahme von Georgien, Island, Kosovo, Monaco und Vatikanstadt.
mehr unter: www.bag.bund.de/DE/Service/FAQs/
Die Lenk- und Ruhezeiten betragen in der Regel 9 Stunden pro Tag. Nach 4,5 Stunden reiner Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Diese Pause dient ausschließlich der Erholung des Fahrers, es darf nicht gearbeitet werden. Nach dieser Pause beginnt ein neuer Lenkzeitabschnitt mit weiteren 4,5 Stunden. Zweimal in der Wochen darf die Lenkzeit auf 10 Stunden erhöht werden. In der Woche darf grundsätzlich eine Lenkzeit von 56 Stunden nicht überschritten werden.
Die Lenk- und Ruhezeiten-Regelungen innerhalb der EG betreffen LKW Fahrer, die gewerblich Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) von über 3,5t führen. In Deutschland werden im Rahmen der Fahrpersonalverordnung (FPersV) bereits Fahrzeuge ab 2,8t erfasst.
Nach 4,5 Stunden Lenkzeit sind die Fahrer gesetzlich zu einer 45-minütigen Pause verpflichtet. …jetzt weiterlesen
Einen kompakten Überblick zu den Lenk- und Ruhezeiten finden Sie hier
Die wöchentliche Ruhezeit bzw. Wochenendruhezeit beträgt grundsätzlich 45 Stunden. Damit ist nicht das klassische Wochenende "Samstag, Sonntag" gemeint, sondern die wöchentliche Ruhezeit nach dem 6 mal 24 Stundenzyklus... ...mehr erfahren
Unsere Grafik verdeutlicht an einem Beispiel eine mögliche Gestaltung der Wochenruhezeit.
Quelle Doppelbesatzung: www.balm.bund.de/Rechtsvorschriften/Fahrpersonalrecht
Bildquellennachweis: Alle Fotos: Adobe Stock - Alle Grafiken by JOBBERIA GmbH Caro Schlamp
Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Kraftfahrer-Stellenangebote im effektiven Spezial-Stellenmarkt für Lkw Fahrer Jobs. Bereits im Format Basic profitieren Sie:
"Hallo Herr Jessen, ich muss sagen unsere Anzeigen auf LKW-FAHRER-GESUCHT.com sind wirklich sehr gut gelaufen. Die ... weiterlesen