Wer gewerblich Güter transportiert, muss in Bezug auf die Dokumentation der Lenk und Ruhezeiten strenge Vorgaben einhalten. Diese EG-Vorschriften gelten für alle Lkw Fahrer, die Kraftfahrzeuge (einschließlich Anhänger) mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen führen.
Außerdem ist der Tachograph - auch EG Kontrollgerät genannt - und die Nutzung der Lkw Fahrerkarte für Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr mit einem zGG von 3,5 Tonnen und darunter => aber mehr als 2,8 Tonnen gesetzlich vorgeschrieben (beispielsweise ein Pkw mit Anhänger im gewerblichen Einsatz).
Mit den im Tachographen gespeicherten Daten können Polizei, Zoll, das Bundesamt für Güterverkehr, aber ebenso die Fuhrunternehmen die Fahrzeiten und die Einhaltung von Ruhe- und Arbeitszeiten kontrollieren.
Fahrtenschreiber ist Pflicht: |
Fahrzeuge mit zGG über 3,5 to |
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Fahrtenschreiber ist Pflicht: |
Gespanne (Pkw mit Anhänger) mit zGG über 3,5 to bei einem Radius von mehr als 50 km vom Firmenstandort |
Fahrtenschreiber ist Pflicht: |
"Handwerkerklausel": Pflicht bei Fahrten im Umkreis von mehr als 100 km vom Firmenstandort | Das Fahren ist nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers |
Fahrtenschreiber ist keine Pflicht: | Fahrzeuge mit zGG über 2,8 bis 3,5 to. | Aufzeichnungen durch Tageskontrollblätter | Ist ein digitaler Tachograph im Fahrzeug verbaut, muss dieser genutzt werden |
Fahrtenschreiber ist keine Pflicht: | Baustellenfahrzeuge bis zu 7,5 to innerhalb von 100 km, wenn sie Geräte transportieren, die der Fahrer zur Arbeit braucht |
Welche Fahrzeuge brauchen Fahrtenschreiber
Das sind die Vorschriften zu Lenk und Ruhezeiten
Fahrtenschreiber heute: digitales EG Kontrollgerät statt alter Tachoscheibe
Ausnahmen bei der Pflicht zum Fahrtenschreiber
Strafen bei Verstößen im Rahmen der Pflicht zum Fahrtenschreiber
Die Lenk- und Ruhezeiten sind Teil der Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Sie gelten auf europäischer Ebene seit 2007 für alle Fahrer von Lkw oder Transportern mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Im Einzelnen sind dabei diese Fahrtzeiten erlaubt beziehungsweise Pausen und Ruhezeiten gefordert:
In ähnlicher Form gibt es diese Vorschriften in Deutschland seit den 1930er Jahren. Genauso lange wird die Einhaltung auch immer wieder kontrolliert: anfangs noch anhand von Aufzeichnungen in einem besonderen Fahrtenbuch und ab den 1950er Jahren durch Tachografen oder Fahrtenschreiber.
Schon vor rund 200 Jahren fuhren Eisenbahnen mit ersten Tachographen. Vor etwa 100 Jahren erhielten die Geräte dann eine Tachoscheibe als Erweiterung. Als immer mehr schwere Lkw damals Güter transportierten wurde sie bald zur Pflicht. Sie diente zuerst der Geschwindigkeitskontrolle oder der eventuellen Entlastung eines Fahrers nach einem Unfall. Zunehmend wurde aber auch auf das Wohl der Fahrer und damit ihre Arbeitszeiten mit Lenkzeiten und Pausen geachtet.
Die Technik früherer Tachographen, die auf runden Papierscheiben Geschwindigkeiten aufzeichneten, ließ sich leicht ebenso für die Dokumentation der Lenkzeiten nutzen. Die knapp über 12 Zentimeter messenden Scheiben drehten sich angetrieben von einem Uhrwerk binnen 24 Stunden genau einmal und beschrifteten sich dabei selbstständig mit der jeweiligen Geschwindigkeit oder einem Stillstand des Lkws.
Seit 1954 mussten alle Lkw und Busse mit diesen mechanischen Tachographen als Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Sie sind noch heute erlaubt, wenn das Fahrzeug vor Mai 2006 zugelassen wurde. Denn danach begann mit dem EG Kontrollgerät das digitale Zeitalter der Fahrtenschreiber und der Fahrerkarte für Lkw mit dem Fahrpersonalgesetz beziehungsweise der neuen Fahrpersonalverordnung.
Die Fahrtenschreiber sind direkt mit Motor und Motorelektronik verbunden. So können sie zuverlässig Fahrt- oder Ruhezeiten und Geschwindigkeiten erfassen. Sie speichern diese und weitere Daten im Gerät und teilweise auf den obligatorischen Fahrerkarten, die zusätzlich festhalten, wer mit dem Fahrzeug wann gefahren ist.
Alte Tachoscheiben in mechanischen Tachographen oder die persönlichen Kontrollbücher der Fahrer ließen viel Luft für Manipulationen. Der verbreitete Ausdruck „Lügenbuch“ für das Kontrollbuch entstand nicht von ungefähr. Mit den Möglichkeiten der Digitalisierung wollte die EU dem allen 2006 einen Riegel vorschieben.
Die digitalen Systeme besitzen ein versiegeltes Speichermodul, arbeiten mit verschlüsselter Datenübertragung, einer Anbindung an die koordinierte Weltzeit und individuellen Fahrerkarten. Aufgezeichnet werden die Lenk-, Arbeits-, Bereitschaft- und Ruhezeiten, sowie deren Unterbrechungen. Darüber hinaus ermöglicht ein digitaler Tachograph das Auslesen der gefahrenen Kilometer sowie der Geschwindigkeitsdaten.
Doch auch die digitalen Tachographen sind nicht sicher vor Manipulationen. Mit großer krimineller Energie finden schwarze Schafe der Branche immer neue Wege, die digitalen Fahrtenschreiber zu manipulieren. Die Folge sind eine Häufung schwerer Lkw Unfälle durch übermüdete Lkw Fahrer und durch die Manipulation beeinträchtigte Sicherheitssysteme des Fahrzeugs. Hinzu kommen die nicht unerheblichen Wettbewerbsverzerrungen durch Manipulationen bei den Lenkzeiten.
Seit Sommer 2019 ist ein weiterentwickelter Smart Tacho Pflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht bzw. unter 3,5 Tonnen, aber mit mehr als 2,8 Tonnen.
Wer sich einmal an die Handys des Jahres 2006 erinnert und sie mit aktuellen Smartphones vergleicht, begreift schnell, welche gewaltige Entwicklung die Digitaltechnik in den letzten gut eineinhalb Jahrzehnten genommen hat. Genauso hat diese Entwicklung neue Möglichkeiten für Fahrtenschreiber geschaffen. Ein digitaler Tachograph kann heute richtig smart sein.
Das hat auch die EU begriffen und fordert seit 2019 den Einbau smarter Tachos bei allen neuen größeren Nutzfahrzeugen. Einerseits sollten damit Manipulationen weiter erschwert werden, wie sie bereits häufiger an den digitalen Tachographen der ersten Generation festgestellt wurden.
Der Smart Tacho erleichtert zum Beispiel das Flottenmanagement mit satellitengestützter Positionsbestimmung und Geofencing. Die Geräte besitzen jetzt außerdem viele Schnittstellen für moderne Telematik-Dienste oder Apps.
Auch die Kontrollen von Fahrzeugen und ihren Fahrern können nun deutlich erleichtert für alle ausfallen. Die Fahrzeuge müssen dazu nicht mehr unbedingt gestoppt werden. Nahfeldkommunikation erlaubt es jetzt, viele verdächtige oder allgemein wichtige Daten im Vorbeifahren aus den Fahrzeugen auszulesen.
Nur bei Anzeichen von Manipulationen oder Verstößen müssen die Fahrzeuge noch zur Kontrolle angehalten werden. Davon profitieren am Ende auch die Fahrer, die täglich in sehr engen Terminplänen stecken.
Analoge Fahrtenschreiber und digitalen Fahrtenschreiber der 1. Generation, die bis zum 14. Juni 2019 erstmals zugelassen wurden, müssen bis zum 1. Januar 2025 umgebaut sein.
Fahrzeuge, die mit der Version 1 des intelligenten Fahrtenschreibers ausgestattet sind (Erstzulassung ab 15. Juni 2019), müssen auf die Version 2 umgerüstet werden. Diese Umrüstung muss spätestens bis zum 19. August 2025 erfolgen.
Wie fast immer gilt auch für Tachographen: Keine Regel ohne Ausnahme. Solche gibt es auch hier. Sie liegen allerdings eher abseits des gewerblichen Güterverkehrs – zum Beispiel mit Ausnahmen für:
Unternehmen, die digitale Tachographen nicht vorschriftsgemäß nutzen, zahlen Stand 2020 für jeden Verstoß 300 Euro. Ihr Fahrer wird zusätzlich mit 150 Euro zur Kasse gebeten. Eine Missachtung der Archivierungspflichten für die Daten des Tachographen kostet Unternehmen 500 Euro.
Das bedeutet konkret: Unternehmen müssen die Daten von Tachographen und Fahrerkarten oder die alten Papierscheiben mindestens ein Jahr archivieren, wenn sie kein Bußgeld riskieren wollen.
Oft sind auch nur die Fahrer von Bußgeldern betroffen. Führen sie ihre Fahrerkarte nicht mit sich beziehungsweise steckt diese nicht im Tachographen werden leicht bis zu 250 Euro Bußgeld fällig.
Neben Ausweis oder Pass und Führerschein ist die Fahrerkarte für Lkw oder den Personenverkehr ein weiteres wichtiges, sogar unverzichtbares Identifikationsdokument.
Die Karte besitzt einen Speicherchip, der die Kommunikation mit den neuen Fahrtenschreibern erlaubt und Daten zu Lenkzeiten oder Pausen aufnehmen kann. Solche Aktivitäten werden für mindestens 28 Tage auf dem Chip abgelegt. Oft reicht die Historie aber noch viel länger zurück.
Weiter enthält die Fahrerkarte umfassende persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, ausstellende Behörde, Gültigkeit mit Ausstellungs- und Ablaufdatum, Führerscheinnummer, eine eigene Fahrerkartennummer, Lichtbild und Unterschrift des Fahrers.
Für die Beantragung und Ausstellung werden etwa 30 bis 40 Euro plus Zustellungsgebühr beim Kraftfahrtbundesamt fällig. Die Kosten müssen meist die Fahrer übernehmen, da das Dokument nicht an ihren aktuellen Arbeitgeber gebunden ist und im Rahmen der Gültigkeit noch länger anderweitig verwendet werden kann. Bearbeitung und Zusendung können zwei oder drei Wochen dauern.
Mit dieser Fahrerkarte identifiziert sich ein Fahrer dann bei jeder Fahrt am digitalen oder smarten Tachographen. Der verknüpft dann die Identität des Fahrers mit Daten wie:
Digitale Tachographen können diese Daten für eine Überprüfung sofort auf kassenzettelähnlichen Belegen ausdrucken. Daneben bietet die zweite smarte Generation die Möglichkeit eines einfachen kontaktlosen Auslesens aller Daten.
Ein Fahrtenschreiber ist immer dann Pflicht, wenn im gewerblichen Güterverkehr ein Fahrzeug, sein Anhänger und die Ladung eine Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschreiten. Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse gemäß Fahrzeugscheinen, nicht die tatsächliche Ladung. mehr erfahren
Fahrtenschreiber sind direkt mit Motor und Motorelektronik verbunden. So können sie zuverlässig Fahrt- oder Ruhezeiten und Geschwindigkeiten erfassen. Sie speichern diese und weitere Daten im Gerät und teilweise auf den obligatorischen Fahrerkarten, die zusätzlich festhalten, wer mit dem Fahrzeug wann gefahren ist. mehr erfahren
Fahrtenschreiber sind im gewerblichen Güterverkehr oder bei der Personenbeförderung vorgeschrieben, wenn das mögliche Gesamtgewicht 3,5 Tonnen oder die Zahl der beförderten Personen acht übersteigt. Auch Pkw mit Anhänger müssen mit einem Tachographen ausgestattet sein, wenn das zulässige Gesamgewicht von 3,5 Tonnen überschritten wird. mehr erfahren
Der digitale Tachograph zeichnet die Lenk-, Arbeits-, Bereitschaft- und Ruhezeiten, sowie deren Unterbrechungen. Zusätzlich werden die gefahrenen Kilometer sowie die Geschwindigkeitsdaten gespeichert. mehr erfahren
Bildquellennachweis: Fotos: Adobe Stock, Claus Wiesel: #truckpicsfamily powered by www.truck-pics.eu - Alle Grafiken by JOBBERIA GmbH | Caro Schlamp
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