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Fahren ohne Fahrerkarte - geht das?

 

Ohne Fahrerkarte darf nur in wenigen Ausnahmefaellen gefahren werden
Niemals ohne Fahrerkarte fahren! 

Grundsätzlich ist das Fahren ohne Fahrerkarte nicht gestattet. Erlaubt ist es nur in sehr, sehr wenigen Ausnahmefällen. Der digitale Fahrtenschreiber zeichnet alle Fahrten genaustens auf.

Sind LKW mit digitalen Fahrtenschreibern ausgestattet, muss bei Fahrten im gewerblichen Güterverkehr eine Fahrerkarte eingelegt werden. Die Fahrerkarte ist personengebunden. Neben dem Führerschein ist die Fahrerkarte das wichtigste Dokument aller Berufskraftfahrer.

Um mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber strenge Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten vor. Diese werden sowohl im digitalen Tachograpfen als auch auf der Lkw-Fahrerkarte gespeichert. Ein Lkw Fahrer wird beim Fahren ohne gesteckte Fahrerkarte erwischt? Dieses gilt als Ordnungswidrigkeit. Saftige Geldstrafen in Höhe von 70 bis zu 750 Euro drohen.

 

Inhaltsverzeichnis

Wer muss im gewerblichen Güterverkehr eine Fahrerkarte nutzen?

Wann ist keine Fahrerkarte erforderlich - die Ausnahmen

Fahren ohne Fahrerkarte – Out of scope

Die Handwerker-Regelung

Fahrerkarte weg: Beschädigung, Diebstahl oder Verlust

Die Strafen für das Fahren ohne Fahrerkarte

Zur Bussgeld-Übersicht

 

Wer muss im gewerblichen Güterverkehr eine Fahrerkarte nutzen?

Seit Mai 2006 ist durch die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, die Verordnung (EG) 561/2006 und die Fahrpersonalverordnung die Nutzung der Fahrerkarte in Verbindung mit dem digitalen Tachographen verpflichtend.

Lkw Fahrer, die einen Lkw oder ein Gespann über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bewegen, müssen bei jeder Fahrt ihre personalisierte Fahrerkarte stecken. Im Zusammenhang mit dem digitalen Fahrtenschreiber wird so eine gesetzeskonforme Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten gewährleistet.

Gleiches gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen, wenn ein digitales Tachogerät installiert ist.

Fahren ohne Tacho oder Fahrerkarte führt bei Kontrollen zu hohen Bußgeldern, wenn keine erlaubten oder anderen triftige Gründe für das Fahren ohne Tacho und Karte vorliegen.

 

Darum muss grundsätzlich mit Fahrerkarte gefahren werden

Ein digitaler Fahrtenschreiber verzeichnet alle Bewegungen eines Lkw. Zusammen mit der Fahrerkarte entsteht aus diesen gesammelten Informationen ein individuelles Fahrer- oder Nutzerprofil. Es werden neben den Lenk und Ruhezeiten zum Beispiel die Zeiträume für Be- und Entladung oder allgemeine Wartezeiten, Werkstattaufenthalte erfasst. Diese Daten speichert eine Fahrerkarte mindestens für die letzten 28 Tage.

Viele Fahrer fühlen sich durch diese lückenlose Kontrolle regelrecht überwacht. Doch die Nutzung des digitalen Fahrtenschreibers und der Fahrerkarte dienen dem Arbeitsschutz. Regelmäßig eingehaltene Lenk- und Ruhezeiten sorgen für ausgeruhte Fahrer. Zu häufig wurden wegen Müdigkeit am Steuer schwere Verkehrsunfälle verursacht.

 

Wann ist keine Fahrerkarte erforderlich?

In welchen Situationen sind Fahrten ohne Fahrerkarte ausnahmsweise erlaubt?

Die wenigen Ausnahmen: Keine Fahrerkarte gesteckt werden, wenn

  • ausschließlich privaten Fahrten mit Lkw oder Transportern (z.B. für einen Umzug) bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen werden
  • die Fahrt mit Fahrzeugen verschiedener öffentlicher Fahrzeugeigentümer wie Feuerwehren, Streitkräften oder des Katastrophenschutzes durchgeführt werden
  • Fahrten und Transporte für die humanitäre Hilfe unternommen werden
  • es sich um Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von weniger als 40 km/h handelt
  • es sich um Pannenhilfe-Fahrzeuge handelt

 

Fahren ohne Fahrerkarte – Out of scope

Es gibt die Möglichkeit, den digitalen Tachographen auf "nicht kontrollpflichtige" Fahrt einzustellen. Der geläufige Fachbegriff für diese Ausnahmeregelung ist Out of scope. Der Fahrtenschreiber zeichnet in diesem Modus weiter auf, stellt aber keine Verknüpfung zu Fahrer oder Fahrerkarte mehr her.

Wann darf ohne Fahrerkarte gefahren werden?

Auch hier liegt der Teufel im Detail. Zur Verdeutlichung ein "Out of scope Beispiel".

  • Wann ist Out of scope erlaubt: Fahrten, die ausschließlich auf dem Betriebsgelände stattfinden, z.B. zum Rangieren. Auch sind Fahrten im "Out of scope"durch das Lagerpersonal erlaubt. Voraussetzung ist allerdings, dass in diesen Fällen die kontrollpflichtigen Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände verbleiben. Weder vor noch nach dieser Fahrt darf eine Weiterfahrt auf der öffentlichen Straße durchgeführt werden. Das Fahrzeug darf ohne Fahrerkarte bewegt werden. Das Kontrollgerät wird über die Menüführung auf den "Out of scope" Betrieb eingestellt.
  • Wann ist Out of scope nicht erlaubt: Tauschen von Wechselbrücken auf abgeschlossenem Betriebsgelände.

Wird der Modus Out of scope bei regulären Transportfahrten gewählt, handelt es sich um eine Manipulation. Ob tatsächliche Manipulation oder ein unbeabsichtigtes Versäumnis – es drohen immer hohe Bußgelder für Fahrer und teilweise auch die Fuhrunternehmer.

 

Die Handwerker-Regelung

Eine weitere Ausnahme für das Fahren ohne Fahrerkarte ist die sogenannte Handwerker-Regelung (gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)).

Was hat es mit der Handwerker-Regelung auf sich?

Viele Handwerker fahren nur gelegentlich schwere Fahrzeuge. Zum Beispiel, zum Transport von Material, Ausrüstung oder Ersatzteile zu einer Baustelle. In solchen Fällen muss der LKW nicht mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet werden. Das heißt, diese Fahrer brauchen auch keine Fahrerkarte. 

Aber: Die transportierenden Gegenstände müssen etwas mit der Haupttätigkeit des Handwerkers zu tun haben.

Und: Die Fahrten dürfen niemals die Haupttätigkeit des Betreffenden bilden. Bei dem Transport von Materialien muss es sich nachweislich um eine aarbeitsvertraglichen Nebentätigkeit handeln.

 

Fahrerkarte weg: Beschädigung, Diebstahl oder Verlust

Natürlich kann eine Fahrerkarte auch einmal verloren gehen. Auch Diebstahl ist keine Seltenheit. Der Chip der Fahrerkarte enthält die persönlichen Daten und Informationen des LKW Fahrers. Dazu kommen die Aufzeichnungen zu den Lenk- und Ruhezeiten.

Fehlfunktion beim Tachografen - schnellstmöglich handeln

Im Fall einer Fehlfunktion der Fahrerkarte können Daten beschädigt oder unbrauchbar werden. Allerdings werden Fehlerfunktionen vom digitalen Fahrtenschreiber sofort angezeigt. Die Fahrer werden angehalten, sofort zu handeln. Sieben Tage haben die Fahrer Zeit, um eine neue Fahrerkarte beziehungsweise eine Ersatzkarte zu beantragen.

Insgesamt sind hier für Antrag und Bearbeitung durch das Kraftfahrtbundesamt bis zu 15 Tage Fahren ohne Tacho und Karte erlaubt. Ausnahmsweise verlängert sich die Frist, wenn am Ende mehr Zeit erforderlich ist, um den Lkw zu seinem angestammten Betriebsstandort zurückzubringen.

Aber: An allen Arbeitstagen müssen am Ende der Fahrt die Protokolle am Fahrtenschreiber ausgedruckt und ausgefüllt werden. Ergänzungen müssen handschriftlich mit allen notwendigen Angaben vom Fahrer über den Fahrer (Name und Nummer des Führerscheins bzw. der Fahrerkarte) ergänzt werden.

 

Ist die Fahrerkarte abhanden gekommen, muss nach Schichtende ein Ausdruck gemacht werden
Ist die Fahrerkarte abhanden gekommen, muss nach Schichtende ein Ausdruck gemacht werden

 

Der Lkw Fahrer ist verpflichtet, diese Ausdrucke aufzubewahren und mitzuführen. Die Mitarbeiter vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG), von der Gewerbeaufsicht und die Polizei sind berechtigt, die Ausdrucke zu kontrollieren.

Wer dem nicht nachkommt, muss mit harten Strafen in Form von hohen Bußgeldern rechnen.

Lkw Fahrerkarten-Verlängerung: Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Eine Verlängerung dauert 7-10 Tage. Zur Sicherheit sollte für die Verlängerung eine zweiwöchige Bearbeitungszeit eingeplant werden. In der Regel liegt die Zuständigkeit bei der DEKRA, beim TÜV, bei der Fahrerlaubnis-Behörde oder auch beim Kraftfahrt Bundesamt (KBA).

 

Die Strafen für das Fahren ohne Fahrerkarte

Mit der zweiten Generation digitaler Tachographen, die seit 2019 für alle Neufahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen vorgeschrieben ist, müssen Lkw-Fahrer für Kontrollen ihrer Lenkzeiten nicht einmal mehr gestoppt werden.

Das Auslesen der Daten von Fahrtenschreiber und Fahrerkarte ist durch DSRC-Technik (Dedicated Short Range Communication) am vorbeifahrenden Lkw möglich. Dabei können rund 70 verschiedene Daten übertragen werden. Ungefähr 50 davon sind personenbezogen.

Erfasst werden unter anderem

  • der Name des Fahrers
  • das Ablaufdatum der Fahrerkarte
  • und auch die Lenk- und Ruhezeiten.

Allerdings dürfen die Daten, die als „persönlich“ klassifiziert wurden, laut Tachografenverordnung nur dann ausgelesen werden, wenn der Fahrer dieses per Eingabe am Gerät ausdrücklich genehmigt hat.

 

Folgende Daten werden am vorbeifahrenden Lkw ausgelesen

  • letzter Versuch einer Sicherheitsverletzung
  • längste Unterbrechung der Stromversorgung
  • Sensorstörung
  • Datenfehler Weg und Geschwindigkeit
  • Datenkonflikt Fahrzeugbewegung
  • Fahren ohne gültige Karte
  • Einstecken der Karte während des Lenkens
  • Zeiteinstellungsdaten
  • Kalibrierungsdaten einschließlich des Datums der zwei letzten Kalibrierungen
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
  • vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Geschwindigkeit

 

Fällt während einer Kontrolle eine Unregelmäßigkeit auf, muss zuerst der Fahrer ein Bußgeld zahlen:

  • Die Überschreitung der 15-Tages-Frist zur Neubeschaffung einer Karte : 50 Euro Bußgeld pro 24 Stunden, wenn die Fahrer dann immer noch ohne Ersatzkarte unterwegs sind.
  • Wer Kontrollen behindert oder erschwert, weil die Fahrerkarte falsch benutzt oder nicht mitgeführt wurde: 75 Euro Bußgeld für alle 24 Stunden des Kontrollzeitraums, der dadurch schwieriger nachvollziehbar wird.
  • Ist die Kontrolle durch eine fehlende Fahrerkarte oder andere durch den Fahrer zu verantwortende Umstände gänzlich unmöglich: 250 Euro Bußgeld pro Tag.

Das Fuhrunternehmen wird zusätzlich mit 750 Euro zur Kasse gebeten, wenn die Kontrollgeräte nicht ordnungsgemäß funktionieren oder benutzt wurden.

Die Unternehmen sind dazu verpflichtet:

  • ihre Fahrer in den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Gerät und Karte einzuweisen
  • sie zur Einhaltung aller Pflichten aufzuklären
  • selbstverständlich ist es ihnen untersagt, die Fahrer zu Manipulationen anzuhalten.

Solche vorsätzlichen Fahrten ohne Karte oder mit anderweitig manipulierten Daten können zu einer Verdoppelung der Bußgelder führen.

 

Die Bussgeld-Übersicht

Verstoß Strafe/Fahrer Strafe/Betrieb
je 24 Stunden-Zeitraum: nicht gesorgt für das ordnungsgemäße Funktionierendes Kontrollgerätes 250 € 750 €
je 24 Stunden-Zeitraum: nicht gesorgt für die ordnungsgemäße Nutzung der Fahrerkarte 250 € 750 €
je 24 Stunden-Zeitraum: keine oder zu späte Nutzung von Schaublatt oder Fahrerkarte 250 € -
je 24 Stunden-Zeitraum: Fahrerkarte nicht dabei oder nicht rechtzeitig zur Prüfung vorlegen können, Kontrolle wird dadurch erschwert 75 € -
je 24 Stunden-Zeitraum: Fahrerkarte nicht dabei oder nicht rechtzeitig zur Prüfung vorlegen können, Kontrolle wird dadurch nicht möglich 250 € -
je 24 Stunden-Zeitraum: bei Diebstahl, Beschädigung, Verlust oder fehlerhafter Funktion der Fahrerkarte die vorgeschriebenen Ausdrucke und Eintragungen nicht vorhanden, Kontrolle wird dadurch erschwert 75 € -
je 24 Stunden-Zeitraum: bei Diebstahl, Beschädigung, Verlust oder fehlerhafter Funktion der Fahrerkarte die vorgeschriebenen Ausdrucke und Eintragungen nicht vorhanden, Kontrolle wird dadurch erschwert 250 € -
je 24 Stunden-Zeitraum: ohne Fahrerkarte die Fahrt länger als 15 Tage ohne Berechtigung fortsetzen 50 € -

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Wie kann ich ohne Fahrerkarte fahren?

Fahren ohne Fahrerkarte geht, aber erlaubt ist es nur in Ausnahmefällen. Alle Lkw Fahrer, die einen Lkw oder ein Gespann mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bewegen, müssen ihre personalisierte Fahrerkarte stecken, um im gewerblichen Güterverkehr eine gesetzeskonforme Protokollierung der Lenk und Ruhezeiten zu ermöglichen. ...weiterlesen

Was kostet es, ohne Fahrerkarte zu fahren?

Die Bußgelder für das Fahren ohne oder mit defekter und ungültiger Fahrerkarte reichen von 50 Euro in einfachen Fällen (Ersatzkarte nicht rechtzeitig beantragt) bis hin zu 250 Euro in schweren Fällen (Unmöglichkeit einer Kontrolle). Kontrollbehinderungen kosten 75 Euro. Die Bußgeldsätze werden immer pro 24 Stunden Kontrollzeitraum fällig. …zur Tabelle

Was kann man machen, wenn die Fahrerkarte abgelaufen ist?

Mit einer abgelaufenen Fahrerkarte dürfen keine gewerblichen Güterfahrten unternommen werden. Es sollte jetzt schnellstmöglich eine neue Fahrerkarte beantragt werden. Bis zu deren Erhalt ist der Fahrbetrieb einzustellen …jetzt weiterlesen

Mehr Infos zu der Verlängerung der Fahrerkarte hier

Für was braucht man eine Fahrerkarte?

Eine Fahrerkarte dient zur vollständigen Erfassung von Lenk-, Ruhe- und anderen Zeiten an einem digitalen Fahrtenschreiber im gewerblichen Güterverkehr oder bei der Personenbeförderung. Ihre Benutzung ist für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen vorgeschrieben – oder schon ab 2,8 Tonnen Gesamtgewicht, wenn das Fahrzeug ein Kontrollgerät besitzt. Fahrer von Bussen müssen ab acht Fahrgastplätzen eine Fahrerkarte benutzen. ...mehr erfahren

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