LKW-FAHRER-GESUCHT.com: letzte Aktualisierung: Juni 2020
Fahren ohne Fahrerkarte geht, aber erlaubt ist es nur in Ausnahmefällen. Lkw-Unfälle enden oft mit schwerwiegenden Folgen, überarbeitete und unausgeruhte Lkw Fahrer sind eine häufige Ursache.
Um mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber strenge Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten vor, die auf der Lkw-Fahrerkarte gespeichert werden. Wird ein Lkw Fahrer beim Fahren ohne gesteckte Fahrerkarte erwischt, muss er sich auf saftige Gelbstrafen einstelllen.
Wer muss im gewerblichen Güterverkehr eine Fahrerkarte nutzen?
Darum muss grundsätzlich mit Fahrerkarte gefahren werden
Hier ist keine Fahrerkarte erforderlich - die Ausnahmen
Fahrerkarte weg: Beschädigung, Diebstahl oder Verlust
Fahren ohne Fahrerkarte – Out of scope
Die Strafen für das Fahren ohne Fahrerkarte
Seit Mai 2006 ist durch die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, die Verordnung (EG) 561/2006 und die Fahrpersonalverordnung die Nutzung der Fahrerkarte in Verbindung mit dem digitalen Tachographen verpflichtend.
Somit müssen Lkw Fahrer, die einen Lkw oder ein Gespann mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bewegen, ihre personalisierte Fahrerkarte stecken, um im gewerblichen Güterverkehr eine gesetzeskonforme Dokumentation der Lenk und Ruhezeiten zu ermöglichen.
Gleiches gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen, wenn ein digitales Tachogerät installiert ist.
Fahren ohne Tacho oder Fahrerkarte führt bei Kontrollen zu hohen Bußgeldern, wenn keine erlaubten oder andere triftige Gründe für das Fahren ohne Tacho und Karte vorliegen.
Ein digitaler Fahrtenschreiber verzeichnet alle Bewegungen eines Lkw. Zusammen mit der Fahrerkarte entsteht aus diesen allgemeinen Informationen ein individuelles Fahrer- oder Nutzerprofil, in dem sich neben den Lenk und Ruhezeiten außerdem Zeiträume für Be- und Entladung oder allgemeine Wartezeiten, Werkstattaufenthalte und anderes mehr erfassen lassen. Solche Daten speichert eine Fahrerkarte mindestens für die letzten 28 Tage.
Diese lückenlosen Profile zur Nutzung eines Fahrzeugs dienen einerseits dem Arbeitsschutz für die Fahrer, sollen andererseits aber genauso mehr Verkehrssicherheit schaffen. Zu lange tägliche Fahrzeiten ohne entsprechende Pausen oder Ruhezeiten erhöhen die gesundheitliche Belastung für die Fahrer und lassen außerdem ihre Aufmerksamkeit im Straßenverkehr sinken, was das Unfallrisiko erhöht.
Doch es gibt auch Ausnahmefälle, wo das Kontrollsystem von Fahrtenschreiber und Fahrerkarte nicht verlangt wird.
Aber in welchen Situationen sind Fahrten ohne Fahrerkarte ausnahmsweise erlaubt?
Eine weitere wichtige Ausnahme liegt in der sogenannten Handwerkerregelung.
Handwerker, die nur ausnahmsweise einmalig oder gelegentlich schwere Fahrzeuge benötigen und fahren müssen – zum Beispiel für eine Anlieferung zur Baustelle oder eine Materialabholung –, brauchen ebenfalls keine Fahrerkarte. Die Fahrten dürfen niemals die Haupttätigkeit des Betreffenden bilden.
Nartürlich kann eine Fahrerkarte auch einmal verloren gehen, auch Diebstahl ist keine Seltenheit. Genauso kann der Chip der Fahrerkarte, der die persönlichen Daten und Informationen plus Lenk und Ruhezeiten enthält, durch eine Fehlfunktion im Fahrtenschreiber beschädigt und unbrauchbar werden.
Fehlermeldungen des digitalen Fahrtenschreibers zeigen solche Beschädigungen sofort an. Dann müssen Fahrer gleich handeln. Ihnen werden nun sieben Tage zugestanden, um eine neue Fahrerkarte beziehungsweise eine Ersatzkarte zu beantragen.
Insgesamt sind hier für Antrag und Bearbeitung durch das Kraftfahrtbundesamt bis zu 15 Tage Fahren ohne Tacho und Karte erlaubt. Ausnahmsweise verlängert sich die Frist, wenn am Ende mehr Zeit erforderlich ist, um den Lkw zu seinem angestammten Betriebsstandort zurückzubringen.
Aber: An allen Arbeitstagen müssen am Ende der Fahrt Protokolle am Fahrtenschreiber ausgedruckt werden, die handschriftlich mit Angaben über den Fahrer (Name und Nummer des Führerscheins bzw. der Fahrerkarte) ergänzt werden.
Der Lkw Fahrer ist verpflichtet, diese Ausdrucke aufzubewahren und mitzuführen. Die Mitarbeiter vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG), von der Gewerbeaufsicht und die Polizei sind berechtigt, die Ausdrucke zu kontrollieren.
Wer dem nicht nachkommt, muss wie bei anderen Fällen der Pflicht zur Fahrerkarte mit harten Strafen in Form von hohen Bußgeldern rechnen.
Lkw Fahrerkarten-Verlängerung: Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Eine Verlängerung dauert 7-10 Tage. Zur Sicherheit sollte für die Verlängerung eine zweiwöchige Bearbeitungszeit eingeplant werden. In der Regel liegt die Zuständigkeit bei der DEKRA, beim TÜV, bei der Fahrerlaubnis-Behörde oder auch beim Kraftfahrt Bundesamt (KBA).
Out of scope zu fahren, bedeutet ohne Eg Kontrollgerät zu fahren. Zum Beispiel bei Fahrten auf dem Betriebsgelände ist es erlaubt, diesen Modus am digitalen Kontrollgerät zu wählen. Dieses zeichnet weiter auf, stellt aber keine Verknüpfung zu Fahrer oder Fahrerkarte mehr her. Wird der Modus Out of scope bei regulären Transportfahrten gewählt, handelt es sich um eine Manipulation. Ob tatsächliche Manipulation oder Versäumnis – es drohen immer hohe Bußgelder für Fahrer und teilweise auch die Fuhrunternehmer.
Mit der zweiten Generation digitaler Tachographen, die seit 2019 für alle Neufahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen vorgeschrieben ist, müssen Lkw-Fahrer für Kontrollen ihrer Lenkzeiten nicht einmal mehr gestoppt werden.
Das Auslesen der Daten von Fahrtenschreiber und Fahrerkarte ist durch DSRC-Technik (Dedicated Short Range Communication) am vorbeifahrenden Lkw möglich. Dabei können rund 70 verschiedene Daten übertragen werden. Ungefähr 50 davon sind personenbezogen, zum Beispiel der Name des Fahrers, das Ablaufdatum der Fahrerkarte an und auch die Lenk- und Ruhezeiten. Allerdings dürfen Daten, die als „persönlich“ klassifiziert wurden, laut Tachografenverordnung nur dann ausgelesen werden, wenn der Fahrer dies per Eingabe am Gerät ausdrücklich genehmigt hat.
Das Fuhrunternehmen wird zusätzlich mit 750 Euro zur Kasse gebeten, wenn die Kontrollgeräte nicht ordnungsgemäß funktionieren oder benutzt wurden. Die Unternehmen sind immer dazu verpflichtet, ihre Fahrer in den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Gerät und Karte einzuweisen und sie zur Einhaltung aller Pflichten aufzuklären. Selbstverständlich ist es Ihnen untersagt, die Fahrer zu Manipulationen anzuhalten.
Solche vorsätzlichen Fahrten ohne Karte oder mit anderweitig manipulierten Daten können zu einer Verdoppelung der Bußgelder führen.
Verstoß | Fahrer | Unternehmen |
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je 24 Stunden-Zeitraum: nicht gesorgt für ... ... das ordnungsgemäße Funktionieren des Kontrollgerätes ... die ordnungsgemäße Nutzung der Fahrerkarte |
250 € | 750 € |
je 24 Stunden-Zeitraum: keine oder zu späte Nutzung von ... ... Schaublatt oder Fahrerkarte |
250 € | - |
je 24 Stunden-Zeitraum: Fahrerkarte nicht dabei oder nicht rechtzeitig zur Prüfung vorlegen können ... ... Kontrolle wird dadurch erschwert ... Kontrolle wird dadurch nicht möglich |
75 € 250 € |
- |
je 24 Stunden-Zeitraum: bei Diebstahl, Beschädigung, Verlust oder fehlerhafter Funktion der Fahrerkarte die vorgeschriebenen Ausdrucke und Eintragungen nicht vorhanden ... ... Kontrolle wird dadurch erschwert ... Kontrolle wird dadurch nicht möglich |
75 € 250 € |
- |
je 24 Stunden-Zeitraum: ohne Fahrerkarte die Fahrt länger als 15 Tage ohne Berechtigung fortsetzen
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50 €
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Fahren ohne Fahrerkarte geht, aber erlaubt ist es nur in Ausnahmefällen. Alle Lkw Fahrer, die einen Lkw oder ein Gespann mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bewegen, müssen ihre personalisierte Fahrerkarte stecken, um im gewerblichen Güterverkehr eine gesetzeskonforme Protokollierung der Lenk und Ruhezeiten zu ermöglichen. weiterlesen
Die Bußgelder für das Fahren ohne oder mit defekter und ungültiger Fahrerkarte reichen von 50 Euro in einfachen Fällen (Ersatzkarte nicht rechtzeitig beantragt) bis hin zu 250 Euro in schweren Fällen (Unmöglichkeit einer Kontrolle). Kontrollbehinderungen kosten 75 Euro. Die Bußgeldsätze werden immer pro 24 Stunden Kontrollzeitraum fällig. weiterlesen
Mit einer abgelaufenen Fahrerkarte dürfen keine gewerbliche Güterfahrten unternommen werden. Es sollte jetzt schnellstmöglich eine neue Fahrerkarte beantragt werden. Bis zu deren Erhalt ist der Fahrbetrieb einzustellen mehr erfahren
Eine Fahrerkarte dient zur vollständigen Erfassung von Lenk-, Ruhe- und anderen Zeiten an einem digitalen Fahrtenschreiber im gewerblichen Güterverkehr oder bei der Personenbeförderung. Ihr Benutzung ist für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen vorgeschrieben – oder schon ab 2,8 Tonnen Gesamtgewicht, wenn das Fahrzeug ein Kontrollgerät besitzt. Fahrer von Bussen müssen ab acht Fahrgastplätzen eine Fahrerkarte benutzen. weiterlesen
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