Die scheckkartengroße Fahrerkarte mit integriertem Speicherchip ist ein personengebunder Nachweis zur Aufzeichnung der verschiedenen Lkw Fahrertätigkeiten. Gespeichert werden die Lenk-, Ruhe-, Arbeits-, und Bereitschaftszeiten, sowie eventuelle Unterbrechungen. Die LKW Fahrerkarte ist immer an den Fahrer gebunden und muss jederzeit bei einer Kontrolle vorzeigbar sein.
Die Fahrpersonalverordnung (EG) 561/2006 verpflichtet ab dem 01. Mai 2006 neu zugelassene Fahrzeuge zur Nutzung der digitalen Fahrerkarte in Verbindung mit einem EG Kontrollgerät. Die Verordnung ist gültig für Kraftfahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr (Lkw zGG 3,5 to und darunter => aber mehr als 2,8 to). Und zwar in der gesamten Europäischen Union. Analoge Fahrtenschreiber mit Tachoscheibe in älteren Fahrzeugen dürfen weiterhin genutzt werden.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eigentlich eine Fahrerkarte?
Welche Daten werden auf der Fahrerkarte aufgezeichnet?
Welche Informationen liefert die Fahrerkarte außerdem.
Warum ein Nachtrag auf der Fahrerkarte erstellt werden muss.
Wo kann eine neue Fahrerkarte beantragt werden?
Welche Unterlagen sind für die Beantragung der Fahrerkarte notwendig?
Wieviel kostet die Fahrerkarte?
Die neue Generation der digitalen Fahrtenschreiber.
Digitaler Tachograph: Gibt es Ausnahmen von der Nutzungspflicht?
Fahren ohne Fahrerkarte - in diesem Fall gelten strenge Regeln.
Welche Fahrtenschreiberkarten gibt es außer der Fahrerkarte?
Kann die Fahrerkarte eingezogen oder für ungültig erklärt werden?
LKW Fahrer, die gewerblich Güter mit Kraftfahrzeugen oder Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen befördern, müssen eine personenbezogene Fahrerkarte nutzen. Aber auch Fahrzeuge bzw. Gespanne unter diesem zulässigen Gesamtgewicht aber mit mehr als 2,8 Tonnen fallen unter diese Verordnung.
Was viele nicht wissen: Wird ein Pkw mit Anhänger zum Gütertransport für das Unternehmen genutzt, ist auch hier das Kontrollgerät zur Dokumentation vorgeschrieben. Das gilt grundsätzlich, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 Tonnen übersteigt und ein Radius von 50 km um den Firmenstandort verlassen wird.
Zu Beginn der Schichtzeit wird die Fahrerkarte in das Kontrollgerät gesteckt. Während der gesamten Tagesarbeitszeit werden nun die Lenk-, Ruhe-, Arbeits- und Bereitschaftszeiten über die Fahrerkarte Lkw und dem Fahrerkarten Lesegerät erfasst. Die Speicherkartenkapazität speichert einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen, danach ist in der Regel die Kapazität erreicht und ältere Daten werden überschrieben.
persönliche Daten | Name, Geburtsdatum und Führerscheinnummer des LKW Fahrer |
---|---|
Herkunft | Hinweis über den ausstellenden Staat |
Fahrzeugdaten | behördliches Kennzeichen des Fahrzeugs, Kilometerstand, Datum, Zeiten |
Gültigkeit | Dauer der Gültigkeit und Ausstellungsdatum |
Tätigkeiten | Die Lenk- und Ruhezeiten einschließlich der Unterbrechungen |
Touren | Ein Fahrer allein oder in Doppelbesatzung |
Kilometer | Anfangs- und Endkilometerstand pro Schichtzeit |
Sonstige Ereignisse | z.B. gefahrene Geschwindigkeit bzw. Geschwindigkeitsüberschreitungen für die letzten 24 Stunden in Sekundenschritten, Fehlermeldungen (28, 50), Kontrollen (z.B. BAG, Polizei, Bundespolizei), Werkstattdaten |
Die Einführung der Lenk- und Ruhezeiten verfolgt das Ziel, den Kraftfahrer durch geregelte Erholungspausen während der Arbeitszeit zu schützen, denn ausgeruhtes Fahrpersonal gewährleistet mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Doch auch unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ist die Arbeitsbelastung des Lkw Fahrers hoch und ein (legaler) 12-Stundentag leider keine Seltenheit, und unter anderem die Ursache für den herrschenden Fahrermangel.
Bei Polizeikontrollen muss der Kraftfahrer eine lückenlose Aufzeichnung aller Tätigkeiten nachweisen können. Ist die Fahrerkarte im eg Kontrollgerät gesteckt, werden alle Aktivitäten gespeichert. Doch neben der reinen Fahrtätigkeit können auch Arbeiten außerhalb des Fahrzeugs anfallen. Der LKW Fahrer arbeitet beispielsweise nach einer Lenkzeit noch drei Stunden im Lager. In dieser Zeit wird sein Fahrzeug von einem Kollegen gefahren, also ist seine Fahrerkarte nicht gesteckt. Um die Lagertätigkeit zu dokumentieren, müssen die drei Stunden später zwingend manuell nachgetragen werden. Gleiches gilt für das Nachtragen der Ruhezeit.
Die Ausstellung einer Fahrerkarte dauert bei Erstanträgen etwa zwei Wochen. Eine Verlängerung ist oft schon nach einer Woche erledigt. Trotzdem wird zur Sicherheit in der Frist zum Verlängerungsantrag ebenfalls eine zweiwöchige Bearbeitungszeit angenommen.
Der Erstantrag und auch die Verlängerung der Fahrerkarte muss bei den örtlich zuständigen Ausgabestellen beantragt werden. Welche Ausgabestellen das sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Regel liegt die Zuständigkeit bei der DEKRA, beim TÜV, bei der Fahrerlaubnis-Behörde oder auch beim Kraftfahrt Bundesamt (KBA).
Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Die Verlängerung der LKW Fahrerkarte kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Die abgelaufene Karte muss vom Fahrer noch mindestens 28 Kalendertage mitgeführt werden.
Grundsätzlich gilt, dass der Fahrer sich persönlich legitimieren muss, ein Online Antrag ist also nicht möglich. Allerdings stehen die Formulare bei den Ausgabestellen als Download zum Ausdrucken zur Verfügung,
Was muss bei einem Antrag auf eine Fahrerkarte vorgelegt werden:
+ Nachweis über Wohnsitz in Deutschland und Anschrift
+ Deutscher Kartenführerschein oder die entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR.
+ Nachweis über Identität (z. B. der Personalausweis)
+ biometrisches, farbiges Lichtbild in Sinne der Passverordnung (35 x 45 mm)
Ist der Antrag gestellt, erfolgt der Versand der gültigen Fahrerkarte in der Regel innerhalb von 10 Werktagen.
Die Kosten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Die Kosten setzen sich zusammen aus einer fixen Gebühr für das Kraftfahrt -Bundesamt in Höhe von 12 Euro und dem Verwaltungsanteil, der in der jeweiligen Landesgebührenordnung festgelegt ist. Die Gesamtkosten für die Fahrerkarte liegen somit zwischen 30 und 40 Euro.
Jeder Fahrer darf selbstverständlich im Besitz nur einer Fahrerkarte sein. Um einen Missbrauch auszuschließen, führt das Kraftfahrt Bundesamt das Fahrtenschreiber-Register. Jede missbräuchliche Verwendung wird verfolgt und geahndet. Wird die digitale Fahrerkarte gestohlen, muss der Verlust bei der ausstellenden Behörde umgehend angezeigt werden. Die Karte wird unverzüglich gesperrt, um einen Mißbebrauch zu verhindern.
Tachographendaten sind ein unumgänglicher Bestandteil des täglichen Betriebs für Unternehmen, die sich an die Lenk- und Ruhezeiten halten müssen.
Seit dem 01.Mai 2006 ist durch die EU-Verordnung ein digitales Kontrollgerät für alle neu zugelassenen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Ein Fahrtenschreiber ist Pflicht für Kraftfahrzeuge oder Gespanne im Güterverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen befördern bzw. unter 3,5 Tonnen, aber mit mehr als 2,8 Tonnen.
Der Tachograph ist mit dem Getriebe und dem Fahrzeugcomputer verbunden und zeichnet alle Aktivitäten des Fahrzeugs auf. Zu Schichtbeginn wird die Fahrerkarte bei eingestellter Zündung in das Fahrerkarten Auslesegerät gesteckt, um die Lenk-, Arbeits-, Bereitschaft- und Ruhezeiten, sowie deren Unterbrechungen nachweislich zu erfassen. Aber auch ohne gesteckte Fahrerkarte speichert der Tachograph alle Aktivitäten im Massenspeicher.
Ein digitaler Fahrtenschreiber (NICHT auf der Fahrerkarte) speichert zusätzlich
So können die Kontrollbehörden den Massenspeicher des Fahrtenschreibers auslesen, um eventuelle Verstöße nachzuweisen. Aber auch die Transportunternehmer sind verpflichtet, die Daten mindestens alle 90 Tage auszulesen, diese für 1 Jahr zu archivieren und auf mögliche Verstöße zu überprüfen. Ist die notwenidige Technik zum Auslesen des Massenspeichers in einzelnen Unternehmen nicht vorhanden, können die Daten auch extern ausgelesen werden, zum Beispiel bei der DEKRA (kostenpflichtig).
Sorgt das Unternehmen nicht für eine ordnungdgemäße Funktion des Kontrollgeräts, sind Geldstrafe bis zu 750 Euro je 24-Stunden-Zeitraum möglich. Bei fehlenden Archivdaten kann die Geldbuße bis zu 1.000 Euro pro Verstoß je 24-Stunden-Zeitraum betragen.
Seit dem 15. Juni 2019 ist der smarte Tachograph laut einer neuen EU-Verordnung für alle neu zugelassenen Lkw Pflicht.
Die jetzigen Fahrerkarten bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig und werden bei Verlängerungsanträgen von den Behörden automatisch durch die neue Generation Fahrerkarte ersetzt.
Fahrzeug- und Kalibrierungsdaten, Informationen über Sicherheitsverletzungen und Fehlfunktionen des Tachografen sollen sozusagen im Vorbeifahren von den Behörden kontrolliert werden. Unter anderem sind die intelligenten Fahrtenschreiber besser gegen Manipulationen besser geschützt . Außerdem soll die Effizienz von Kontrollverfahren verbessert werden, um eine Vorselektion bei Kontrollen zu ermöglichen. Eine Fernabfrage von Lenk- und Ruhezeiten aus dem Tachographen ist nicht gestattet (festgelegt im (EU) Nr. 165/2014 ).
Unternehmen und Fahrer, die alle Vorschriften einhalten, dürfen künftig mit weniger lästigen Stopps rechnen. Gleichzeitig führt das zu einer permanenten Kontrolle, wie wir von LKW-FAHRER-GESUCHT.com den zahllosen Kommentaren der Lkw Fahrer zu diesem Thema auf unserer Facebook-Seite entnehmen.
Es dürfen nur Daten ausgelesen werden, die sich auf bestimmte aufgezeichnete Ereignisse oder Daten beziehen:
Verstoß | Fahrer | Unternehmen |
---|---|---|
je 24 Stunden-Zeitraum: nicht gesorgt für ... ... das ordnungsgemäße Funktionieren des Kontrollgerätes ... die ordnungsgemäße Nutzung der Fahrerkarte |
250 € | 750 € |
je 24 Stunden-Zeitraum: keine oder zu späte Nutzung von ... ... Schaublatt oder Fahrerkarte |
250 € | - |
je 24 Stunden-Zeitraum: Fahrerkarte nicht dabei oder nicht rechtzeitig zur Prüfung vorlegen können ... ... Kontrolle wird dadurch erschwert ... Kontrolle wird dadurch nicht möglich |
75 € 250 € |
- |
je 24 Stunden-Zeitraum: bei Diebstahl, Beschädigung, Verlust oder fehlerhafter Funktion der Fahrerkarte die vorgeschriebenen Ausdrucke und Eintragungen nicht vorhanden ... ... Kontrolle wird dadurch erschwert ... Kontrolle wird dadurch nicht möglich |
75 € 250 € |
- |
je 24 Stunden-Zeitraum: ohne Fahrerkarte die Fahrt länger als 15 Tage ohne Berechtigung fortsetzen
|
50 €
|
- |
In der Regel müssen LKW Fahrer, die Kraftfahrzeuge oder Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen nicht ohne Fahrerkarte fahren. Doch es gibt Ausnahmen. Für Fahrzeuge, die durch das Erreichen des zulässigen Gesamtgewichts eigentlich zur Nutzung verpflichtet wären, gelten folgende Regelungen:
Grundsätzlich darf nicht ohne Fahrerkarte gefahren werden. Doch nutzt ein Lkw Fahrer den Lkw für private Zwecke, zum Beipiel für einen Umzug, muss natürlich keine Fahrerkarte gesteckt werden. Achtung! Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen dürfen NICHT für private Tätigkeiten eingesetzt werden.
Im täglichen Arbeitsleben kann es zu Situationen kommen, in denen der Lkw Fahrer gezwungen ist, ohne Fahrerkarte zu fahren. Um den Fahrer bei unverschuldeter Nichtnutzung der Fahrerkarte zu schützen, gelten folgende Ausnahmen:
Fahrerkarte nicht nutzbar - was tun? Ist die Fahrerkarte defekt, beschädigt oder verloren gegangen, ist es erlaubt, weitere 15 Tage ohne Fahrerkarte zu fahren. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Fahrt am Vortag auf dem Firmengelände endete. Allerdings muss der Kraftfahrer bei der zuständigen Behörde an seinem Wohnort innerhalb von 7 Werktagen einen Antrag auf eine Ersatzkarte stellen.
Unbedingt Ausdruck erstellen! In diesem Zeitraum muss der Lkw Fahrer zu Beginn und am Ende der Fahrt einen Ausdruck aus dem Kontrollgerät als Nachweis mitzuführen. Auf dem Ausdruck wird der Name des Lkw Fahrers, die Fahrerkartennummer oder die des Führerscheins und seine Unterschrift hinterlegt.
15 Tage ohne Fahrerkarte: Der 15 Tage-Zeitraum darf nur überschritten werden, wenn mehr Zeit für die Rückkehr des Lkw zum Betriebsstandort nötig ist. Wird die Zeit ohne glaubhaften Nachweis überzogen, drohen dem Lkw Fahrer bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 50 Euro pro 24 Stunden-Zeitraum.
Was ist „out-of-scope“? Wird - z.B. nach Beendigung der Schichtzeit - die Fahrerkarte entnommen, der Lkw aber von einem anderen Mitarbeiter zu einer Werkstatt gefahren, muss der Tachograph auf den „out-of-scope“-Modus umgestellt werden. Gleiches gilt für Privatfahrten (z.B. Umzug) mit dem LKW unter 7,49 Tonnen ( über 7,49 Tonnen sind Privatfahrten nicht erlaubt) oder wenn das Fahrzeug auf dem Firmengelände rangiert wird.
Unternehmskarte
Die Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die gespeicherten Daten des Tachographen regelmäßig auszulesen, zu kontrollieren und zu archvieren. Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig. Hat ein Unternehmen mehrere Standorte, können mehrere Unternehmenskarten beantragt werden.
Kontrollkarte
Die Kontrollkarte ist ein Kontrolltool, das unter anderem von der Polizei, dem Zoll und durch das Bundesministerium für Güterverkehr genutzt wird. Per Kontrollkarte kann die Fahrerkarte oder der Massenspeicher des Tachographen ausgelesen, ausgedruckt und/oder heruntergeladen werden. Somit ist eine exakte Überprüfung der Lenk- und Ruhezeit sowie die Geschwindigkeitskontrolle möglich.
Werkstattkarte
Ausschließlich legitimierte (nach § 57b StVZO ) Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller dürfen Wartung, Einbauten und Kalibrierungen an den Fahrtenschreibern vornehmen.
Beantragt werden die Karten, je nach Bundesland bei der DEKRA, beim TÜV oder bei der Ausgabestelle der Fahrerlaubnisbehörde, von den Unternehmen. Bei Antragstellung sind umfangreiche Anforderungen und Nachweise zu erbringen. Die Kosten liegen bei 31 bis 52 Euro.
Die Werkstattkarte gehört dem Unternehmen und darf dort nur von einer einzelnen, dort angestellten Fachkraft verwendet werden. Auch in den Werkstätten schreibt die Gesetzgebung entsprechend qualifiziertes Personal vor.
Die Werkstattkarte muss jährlich erneuert werden und kann einen Monat vor Ablauf ihrer Gültigkeit beantragt werden.
Entzogen wird die Fahrerkarte lediglich bei Missbrauch. Darunter fallen
Von einer entzogenen Fahrererlaubnis oder einem Fahrverbot betroffene Fahrer behalten ihre Fahrerkarte.
Was muss bei einem Antrag auf eine Fahrerkarte vorgelegt werden? Nachweis über Wohnsitz in Deutschland und Anschrift. Deutscher Kartenführerschein oder die entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR. Nachweis über ...weiterlesen
LKW Fahrer, die gewerblich Güter mit Kraftfahrzeugen oder Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen befördern, müssen eine personenbezogene Fahrerkarte nutzen. Aber ...weiterlesen
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Bildquellennachweis: Alle Fotos: Adobe Stock - Alle Grafiken by JOBBERIA GmbH Caro Schlamp
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