LKW-FAHRER-GESUCHT.com: letzte Aktualisierung: Juni 2020
Alle LKW-Fahrer, die sich im gewerblichen Güterverkehr hinter das Steuer eines Lkws setzen wollen, benötigen eine Fahrerkarte. Die Fahrerkarte ist insgesamt 5 Jahre gülti Wichtig! Die Fahrerkarte muss rechtzeitig verlängern werden, denn "ohne Fahrerkarte darf nicht gefahren werden"! Frühestens 6 Monate und spätestens 15 Tage vor Ablauf kann die Verlängerung der Lkw Fahrerkarte bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Wieso wird eine Fahrerkarte benötigt?
Fahrerkarte Antrag stellen - Unterlagen und Kosten
Fahrerkarte verlängern lassen - wie und wo
Wann wird eine Fahrerkarte benötigt?
Hier darf ohne Fahrerkarte gefahren werden
Lkw fahren ohne Fahrerkarte – die Folgen
Der Gesetzgeber, in diesem Fall die EU, hat in den letzten Jahren viele Bemühungen unternommen, um den Arbeitsschutz zu stärken beziehungsweise bessere Arbeitsbedingungen für alle zu schaffen. Im Bereich des Transportgewerbes für Güter standen dabei besonders die Lenk- und Ruhezeiten im Fokus. Nicht selten saßen LKW-Fahrer in der Vergangenheit bis zum Umfallen hinter dem Steuer. Die Folge: Schwere Unfälle, weil die Fahrer durch Übermüdung am Steuer eingeschlafen war.
Dementsprechend wurden dazu strenge Vorschriften erlassen. Diese Regelungen sorgen für mehr Verkehrssicherheit, weil sie verhindern, dass Fahrer schwerer Fahrzeuge bis zur Erschöpfung unaufmerksam im Straßenverkehr unterwegs sind.
Im analogen Zeitalter wurden die Lenk- und Ruhezeiten noch mit mechanischen Tachographen, Tachoscheiben und Kontrollbüchern erfasst. Nach der Jahrtausendwende gab es dann digitale, manipulationssichere und zuverlässigere Alternativen. Ab 2006 wurden alle neu zugelassenen größeren Lkw nur noch mit digitale Tachographen ausgestattet.
Alle Fahrzeuge mit solch einem Kontrollgerät der ersten Generation oder der ab 2019 für Neufahrzeuge verlangten zweiten Generation der EG Kontrollgeräte verknüpfen die Datenerfassung für Fahrer und Fahrzeug miteinander über die Fahrerkarte.
Der Antrag auf Fahrerkarte kann vor Ort bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Was muss bei einem Antrag auf eine Fahrerkarte vorgelegt werden?
Die Unterlagen
Da für den Antrag auf Fahrerkarte eine Unterschrift erforderlich ist, müssen die Fahrer persönlich bei der Behörde erscheinen. Der Fahrerkarten Antrag kostet außerdem Gebühren. Diese schwanken regional. Im Schnitt werden zwischen 30 und 50 Euro für den Antrag fällig – zuzüglich der Kosten für das Lichtbild und eventuellen Zustellungsgebühren. In Deutschland sind die Arbeitgeber oder Fuhrunternehmer nicht verpflichtet, diese Kosten für ihre Fahrer zu übernehmen. Nach dem Antrag dauert die Ausstellung der Fahrerkarte dann bis zu zwei Wochen.
Lkw-Fahrerkarten sind immer fünf Jahre gültig. Die Fahrer sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen. Rechtzeitig bedeutet hier: spätestens 15 Werktage vor dem Ablaufdatum. Ein Antrag auf Verlängerung der Fahrerkarte ist aber schon bis zu sechs Monate im Vorfeld möglich.
Zum Verlängern einer Fahrerkarte sind die gleichen Unterlagen erforderlich wie bei einem Erstantrag oder einer Neubeantragung nach Beschädigung und Verlust. Die Gebühren unterscheiden sich ebenfalls nicht. Einzig die Bearbeitungszeit fällt kürzer aus. Meist halten die Fahrer ihre verlängerte Fahrerkarte schon nach einer Woche in den Händen. Dazu ist es in einigen Regionen möglich, die Verlängerung der Fahrerkarte zusätzlich zur Fahrerlaubnisbehörde auch von TÜV oder Dekra zu erhalten.
Die personalisierten Fahrerkarten für Lkw sind scheckkartengroße Plastikkarten ähnlich der neueren Führerscheine. Während der gesamten Tagesarbeitszeit werden die Lenk-, Ruhe-, Arbeits- und Bereitschaftszeiten über die Fahrerkarte Lkw und dem Fahrerkarten Lesegerät erfasst. Gespeichert werden die Daten über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen, danach ist in der Regel die Kapazität erreicht und ältere Daten werden überschrieben.
Bei jeder Fahrt muss der Kraftfahrer seine Fahrerkarte in den Fahrtenschreiber seines Fahrzeuges stecken. Versäumt er dies, droht ein Bußgeld wegen Fahrens ohne Fahrerkarte. Neben der Erfassung der Lenk-und Ruhezeiten werden weitere Informationen zu den Fahrten gespeichert. Diese können bei einer Kontrolle durch die Polizei- oder Zollbeamten ausgelesen werden.
Diese Daten werden gespeichert:
Fahrzeugdaten | behördliches Kennzeichen des Fahrzeugs, Kilometerstand, Datum, Zeiten |
---|---|
Tätigkeiten | Die Lenk-, Ruhe- Arbeits- und Bereitschaftszeiten |
Touren | Ein Fahrer allein oder in Doppelbesatzung |
Kilometer | Anfangs- und Endkilometerstand pro Schichtzeit |
Sonstige Ereignisse |
z.B. gefahrene Geschwindigkeit bzw. Geschwindigkeitsüberschreitungen der vergangenen 24 Stunden in Sekundenschritten Fehlermeldungen (z. B. 28, 50) Kontrollen (z.B. BAG, Polizei, Bundespolizei) Werkstattdaten |
Digitale Fahrtenschreiber protokollieren auch die gefahrenen Geschwindigkeiten – für die jeweils letzten 24 Stunden sogar sekundengenau, bevor die Daten wieder überschrieben werden. Dabei erfassen sie ebenso Geschwindigkeitsüberschreitungen. Diese Aufzeichnungen bleiben ausschließlich im Tachographen. Im Fahrtenschreiber sind die aktuellen Aufzeichnungen mit Verstößen bei einer Kontrolle einsehbar.
Fahrtenschreiber und Fahrerkarte sind für alle Lkw oder Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen vorgeschrieben, wenn diese zum gewerblichen Gütertransport unterwegs sind – außerdem bei der gewerblichen Beförderung von mehr als acht Personen.
Die Aufzeichnungspflichten beginnen in vereinfachter Form grundsätzlich aber schon ab 2,8 Tonnen Gesamtgewicht. Statten Fuhrunternehmer zur Erleichterung deswegen diese Fahrzeuge freiwillig mit digitalen Tachographen aus, muss die Fahrerkarte bei gewerblichen Fahrten auch hier genutzt werden.
Fahrtenschreiber/Pflicht: |
Fahrzeuge mit zGG über 3,5 to |
---|---|
Fahrtenschreiber/Pflicht: |
Gespanne (Pkw mit Anhänger) mit zGG über 3,5 to bei einem Radius von mehr als 50 km vom Firmenstandort |
Fahrtenschreiber/Pflicht: |
Pflicht bei Fahrten im Umkreis von MEHR als 100 km vom Firmenstandort | Das Fahren ist nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers (sogenannte "Handwerkerklausel" ) |
Fahrtenschreiber/keine Pflicht: | Fahrzeuge mit zGG über 2,8 bis 3,5 to. | Aufzeichnungen durch Tageskontrollblätter | Ist ein digitaler Tachograph im Fahrzeug verbaut, muss dieser genutzt werden |
Fahrtenschreiber/keine Pflicht: | Baustellenfahrzeuge bis zu 7,5 to innerhalb von 100 km, wenn sie Geräte transportieren, die der Fahrer zur Arbeit braucht |
Für bestimmte Fahrzeuge – zum Beispiel die von Hilfskräften – oder bei einigen Gütern wie Hilfslieferungen ist die Fahrerkarte nicht notwendig, auch wenn das Fahrzeug sie wegen seines Gesamtgewichts erfordern würde. Eine ganze Reihe von Ausnahmen ergeben sich weiter durch die sogenannte Handwerkerregelung, wo die Güterbeförderung nur ausnahmsweise oder gelegentlich erfolgt und nicht die Haupttätigkeit bildet. Schwere Fahrzeuge, die ausschließlich privat bewegt werden, verlangen ebenso wenig nach Fahrerkarte oder Fahrtenschreiber.
Nutzen Fahrer ihren Lkw privat, müssen sie keine Fahrerkarte verwenden oder mitführen. Das maximale Gewicht des Fahrzeugs muss dafür aber unter 7,5 Tonnen bleiben. Ab dieser Grenze gilt immer Fahrerkarten-Pflicht.
Im Berufsalltag kann es passieren, dass Fahrer gezwungen sind, ohne Fahrerkarte zu fahren. Zum Beispiel bei
In diesen Fällen darf für bis zu 15 Kalendertage ohne Fahrerkarte gefahren werden. Mutmaßliche Diebstähle müssen der Polizei sofort angezeigt und spätestens nach sieben Tagen muss für eine neue Fahrerkarte ein Antrag gestellt werden.
Aber Achtung: Die Ausnahmen entheben nicht von den generellen Aufzeichnungspflichten! Sie sind jetzt auf Tachographen-Ausdrucken handschriftlich zu erfüllen.
Wichtig:
Für eine lückenlose Erfüllung der Nachweispflichten müssen Fahrer ihre alte Fahrerkarte neben der verlängerten Fahrerkarte noch 28 Tage mitführen!
Wer sich daran nicht hält, seine Fahrerkarte nicht verlängert oder gänzlich ohne Fahrerkarte fährt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Wird dadurch eine Kontrolle erschwert, sind 75 Euro Bußgeld pro 24-Stunden-Zeitraum fällig.
Eine unmögliche oder verhinderte Kontrolle führt sogar zu Bußgeldern von 250 Euro für jeweils 24 Stunden.
Die gleichen Bußgeldsätze gelten für das Unterlassen der manuellen Aufzeichnungen nach Beschädigung, Diebstahl oder Verlust einer Fahrerkarte.
Zusätzlich können auch die Fuhrunternehmen mit Bußgeldern belegt werden.
Für die Verlängerung einer Fahrerkarte ist die Vorlage von Personalausweis, ersatzweise Reisepass mit Meldebescheinigung beziehungsweise Arbeitserlaubnis oder -vertrag, ein biometrisches Lichtbild, der EU-Führerschein und die aktuelle Fahrerkarte erforderlich. Die Verlängerung der Fahrerkarte muss persönlich beantragt werden und ist gebührenpflichtig … weiterlesen
Die Verlängerung einer Fahrerkarte muss spätestens 15 Werktage vor Ablauf der alten Karte beantragt werden. Wer diese Frist versäumt, sollte unverzüglich einen Antrag nachholen, bei einer schon abgelaufenen Fahrerkarte aber vor allem sofort den Fahrbetrieb einstellen, denn bei einer Kontrolle drohen jetzt 250 Euro Bußgeld pro Tag … weiterlesen
Für Anträge auf eine Fahrerkarte oder die Verlängerung von Fahrerkarten sind immer die örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörden die richtigen Anlaufstellen. Oftmals kann die Fahrerkarten-Verlängerung auch bei der Dekra oder einem Servicecenter des TÜVs erfolgen. mehr erfahren
Die Gebühren für den Antrag auf eine Fahrerkarte liegen zwischen 30 und 50 Euro plus Kosten für ein biometrisches Lichtbild und eventuell Zustellungsgebühren von bis zu fünf Euro. mehr erfahren
Bildquellennachweis: Alle Grafiken by JOBBERIA GmbH | Caro Schlamp
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