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An Sonn- und Feiertagen haben die Brummis Pause

AKTUELL: Die LKW-Fahrverbote** Dezember 2022 | Januar 2023

Land Generelles Fahrverbot Fahrverbote
D

Sonn- und Feiertage, über 7,5t*

Anhänger hinter LKW unabhängig vom Gewicht

Zeiten: 0-22 Uhr

25. und 26.12. 2022

01.01.2023

A

Samstage: Zeiten: 0-22 Uhr

Sonn- und Feiertage: Zeiten: 0-22 Uhr

Nachtfahrverbot: Zeiten: 0-22 Uhr

ohne Anhänger/über 7,5t*

mit Anhänger/über 3,5t*

8., 25. und 26.12.2022

 01.01. und 06.01.2023

F

Samstage: Zeiten: 22-24 Uhr

Sonntage über 7,5t*: Zeiten: 0-22 Uhr

25. und 26.12. 2022

01.01.2023

CH

Sonn- und Feiertage: Zeiten: 0-24 Uhr

Nachtfahrverbot: Zeiten: 22-5 Uhr

über 3,5t* / Sattel-Kfz über 5t,

Anhänger über 3,5t*

25. und 26.12. 2022

01.01.2023

 *über zul. Gesamtgewicht

** Hinweis: Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden

 

lkw fahrverbote an sonn- und feiertagen entlasten die strassen
In der BRD dürfen LKW ab 7,5 t sonn- und feiertags zwischen 0 und 22 Uhr nicht fahren. Gleiches gilt für LKW mit Anhänger, unabhängig vom Gewicht

Das Lkw-Fahrverbot zur Entlastung der Straßen

Am 1. Mai 1956 trat das Gesetz zum Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in Kraft. Der private Autoverkehr führt an den Wochenenden und Feiertagen regelmäßig zu Staus. An diesen stark frequentierten Tagen soll durch das LKW-Fahrverbot der Verkehrslärm reduziert und die Straßen und Autobahnen entlastet werden.

Viele Unternehmer sehen die Regelungen kritischer und wünschen sich eine flexiblere Handhabung, In Deutschlands Norden zum Beispiel wäre die Belieferung von Südrelationen am Montag deutlich einfacher, wenn die Fahrer bereits sonntags ab 16 Uhr Gas geben könnten.

Zum Inhaltverzeichnis

Eine Änderung der Gesetze ist nicht in Sicht, für die Logistikbranche gelten weiterhin folgende Regeln:

  • Auf dem gesamten deutschen Streckennetz dürfen Lkw im gewerblichen Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und LKW mit Anhänger in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht auf unseren Straßen gefahren werden.
  • Dieses ist auch für damit verbundener Leerfahrten gültig.

Bei Verstößen gegen das Fahrverbot am Sonn- oder Feiertag drohen Geldstrafen in Höhe von 120 Euro. Wurde das Fahren an Sonn- und Feiertagen vom Unternehmer angeordnet oder bzw. nicht verhindert, wird ein Bußgeld in Höhe von 570 Euro fällig. Eine Manipulation ist durch das Aufzeichnen der Lenk- und Ruhezeiten auf der Fahrerkarte und dem eg-Kontrollgerät kaum möglich.  

Bußgeld 2022

Bei Verstoß gegen das Fahrverbot drohen Geldstrafen für den Halter und den LKW-Fahrer

Verstoß

Bußgeld

Punkte
Als Fahrer an einem Sonntag oder Feiertag verbotswidrig gefahren 120 € keine
Der Halter des Fahrzeugs hat das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag/Feiertag angeordnet oder zugelassen 570 € keine
Samstag-Ferienfahrverbot: Als Fahrer innerhalb der Verbotszeiten/Verkehrsverbot das Fahrverbot geführt 25 € keine
Ferienfahrverbot am Samstag: Als Fahrer das Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten geführt 60 € keine
Ferienfahrverbot am Samstag: Als Halter des Fahrzeugs das Führen eines Kraftfahrzeugs trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten zugelassen 120 € keine
Nachtfahrverbot: Vorschriftswidrig ein Verkehrsverbot (Zeichen 253) nicht beachtet (mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse) 150 € 1

 

Inhaltverzeichnis

Bußgeld

Welche Fahrzeuge müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben zum Lkw Fahrverbot halten?

Gibt es Fahrzeuge, die vom Lkw Sonn- Feiertags- und Ferienfahrverbot ausgenommen sind?

Straßenbehördliche Ausnahmen

Für Lkw, die Gefahrgüter transportieren, gelten nochmals besondere Regeln

Das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot: an welchen Tagen - zu welchen Uhrzeiten

Der Transitverkehr von und nach Berlin am Reformationstag

Am Reformationstag sind in Brandenburg Strecken vom Feiertagsfahrverbot ausgenommen

Das Ferienfahrverbot bzw. Samstagsfahrverbot

Übersichtliche Tabelle: Die Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen und zu den Ferienzeiten in Europa

 

Welche Fahrzeuge müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben zum Lkw Fahrverbot halten?

 

Das Lkw-Fahrverbot betrifft:

  • alle Lkw über 7,5 Tonnen
  • Lkw mit Anhänger, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
  • Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung (Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger mit einem zGG von über 7,5 Tonnen)

 

Gibt es Fahrzeuge, die vom Lkw Sonn- Feiertags- und Ferienfahrverbot ausgenommen sind?

Diese gesetzlichen Ausnahmen gibt es. Nicht vom Fahrverbot (gewerbliche Fahrzeuge) betroffen sind spezielle Ladungen.

Gesetzlichen Ausnahmen, geregelt nach der StVO:

  • frische Milch und frische Milcherzeugnisse

  • frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse
  • frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse

  • leichtverderbliches Obst und Gemüse

  • Leerfahrten im Zusammenhang mit dem Transport von frischen Produkten

  • der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
  • der kombinierte Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr)
  • Fahrten mit Fahrzeugen, die von Behörden im Verteidigungsfall oder bei einem inneren Notstand nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden.

 

Die Straßenverkehrsbehörden können im Einzelfall Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen. Um die in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlichen Regelungen im Bereich der Sonn,- Feitertags- und Ferienfahrverbote zu vereinheitlichen, wurde im Oktober 2007 ein Ausnahmenkatalog beschlossen. Neben den in der Sraßenverkehrsordnung (StVO) geregelten Ausnahmen gibt es folgende straßenbehördliche Ausnahmen.

 

Straßenbehördliche Ausnahmen

  • Allein fahrende Sattelzugmaschinen (bis 7,5 t zGG) (ohne Sattelanhänger ist nicht mit einem Lkw gleichzusetzen)
    Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
  • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehenSchaustellerfahzeuge oder Film- und Fernsehfahrzeuge
  • Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und ReparaturfahrzeugeKraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
  • selbst fahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Mähdrescher, Bagger)
  • Wohnwagenanhänger und Anhänger die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen geführt werden. Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrtzeuges darf bis zu 3,5to betragen

 

Für Lkw, die Gefahrgüter transportieren, gelten nochmals besondere Regeln.

Für den Transport gefährlicher Güter besteht ein generelles Fahrverbot:

  • an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8 bis 24 Uhr
  • am 1. und 31. Juli und am 1. August eines jeden Jahres ganztägig
  • am Vortag eines Feiertages – aber nicht an Samstagen – von 15 bis 24 Uhr

 

Das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot: an welchen Tagen - zu welchen Uhrzeiten

+++ Das Sonntagsfahrverbot Deutschland gilt an allen Sonntagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr für das gesamte Streckennetz +++


+++ Das Feiertagsfahrverbot gilt in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland (regionale Fahrverbote sind zu beachten) +++

lkw fahrverbot an sonn-und-feiertagen
Das Lkw Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: gut für private Autofahrer, doch für viele Unternehmer ein Problem.

 

Feiertage - bundesweit und regional - mit Fahrverbot im Sinne des § 30 III, IV StVO:

 

Karfreitag
bundesweit

Ostermontag

bundesweit
Tag der Arbeit
bundesweit

Christi Himmelfahrt

bundesweit

Pfingstmontag

bundesweit
Fronleichnam (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland)
Tag der deutschen Einheit
bundesweit
Reformationstag
(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
Allerheiligen
(Baden-Württemberg, Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland)
1. Weihnachtsfeiertag
bundesweit

2. Weihnachtsfeiertag

bundesweit
Neujahr
bundesweit


Kein Lkw Fahrverbot besteht an den Feiertagen Heiligen Drei Könige (6. Januar), Mariä Himmelfahrt (15. August) und Buß- und Bettag.

Während sich die Autofahrer über Lkw-freie Straßen freuen, ist das Feiertagsfahrverbot für die Spediteure ein Problem. Die Bundesverbände der Transport- und Logistikwirtschaft fordern seit Jahren die Politik auf, das Fahrverbot an bundesweit nicht einheitlichen Feiertagen abzuschaffen. Fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder Montag, stehen Lkw mit einer zGG über 7,5 Tonnen in der Warteschleife. Doch das Argument, dieser Flickenteppich in Deutschland führe zu Wettbewerbsverzerrungen, wurde vom Bundesverkehrsminister bisher nicht berücksichtigt.

Also gibt es an den regionalen Feiertagen (Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen) keinen Transitverkehr. In manchen Fällen werden aus gegebenen Anlass Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Zum Beispiel für Berlin gibt es unter bestimmten Umständen einen Ausnahmeerlass. Als einziges Bundesland ist in Berlin der Reformationstag am 31. Oktober ein normaler Arbeitstag. Durch die Sonn- und Feiertagsfahrverbote der umliegenden Bundesländer ist ein Güterverkehr nicht möglich und Berlin weitgehend isoliert. Für die umliegenden Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde von den entsprechenden Ministerien eine Ausnahmeregelung für die Jahre 2016 und 2018 - 2020 erarbeitet.

 

Der Transitverkehr von und nach Berlin am Reformationstag

 

Folgende Autobahnen/Strecken dürfen von

  • Lkw über 7,5 Tonnen und
  • Lkw mit Anhänger
  • in der Zeit von 00:00 bis 22:00 Uhr
  • von den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

für Touren von und nach Berlin genutzt werden:

| A 2 | A 20 | A 24 | A 4 | A 9 | A 10 | A 11 | A 12 | A 13 | A 14 | A 15 | A 17 | A 19 | A 38 | A 71 | A 72 | A 73 | A 111 | A 113 | A 114 | A 115 | A 117 | A 143 |

 

Zusätzlich sind am Reformationstag im Bundesland Brandenburg weitere Strecken vom Feiertagsfahrverbot ausgenommen:

 

  • Bundesstraße 5 => zwischen Güterverkehrszentrum Wustermark und Landesgrenze Berlin
  • zwischen Güterverkehrszentrum Freienbrink => über die Landesstraße 38 => Bundesautobahn 10 => Bundesstraße 1/5 => Landesgrenze Berlin
  • zwischen Güterverkehrszentrum Großbeeren => über die Bundesstraße 101 => Landesgrenze Berlin
  • zwischen Flughafen BER => über die Bundesautobahn 113/117 => über die Bundesstraße 96a/96 => Landesgrenze Berlin

Die Autobahn darf in den genannten Bundesländern nicht verlassen werden!

Wichtig! In Nordrhein-Westfalen ist Allerheiligen (01. Nov) und Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag. Im Nachbarland Niedersachsen sind diese Tage keine Feiertage, somit besteht an diesen beiden Tagen kein Fahrverbot. Eine Transitmöglichkeit durch Nordrhein-Westfalen ist nicht erlaubt.

Doch seit April 2003 gibt es eine Ausnahme: Lkw, die auf dem kürzesten Weg zwischen zwei niedersächsischen Landesteilen durch Nordrhein-Westfalen fahren, dürfen die A 2 (Landesgrenze Niedersachsens bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen), (ausschließlich) die B 61 und die A 30 in beide Richtungen als Transitstrecken benutzten.

 

 

Das Ferienfahrverbot bzw. Samstagsfahrverbot

 

Samstagfahrverbot während der Sommerferien

Das Lkw Ferienfahrverbot in Deutschland gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, also die Haupsaison während der Sommerferienzeit. Das Lkw Fahrverbot gilt für Streckenabschnitte, die durch das erhöhte Reisaufkommen besonders stark belastet sind. Um Dauerstau möglichst zu vermeiden, werden die Strecken werden jedes Jahr aufs Neue begutachtet und festgelegt. Zu Beginn des Sommers werden die von Samstagsfahrverbot betroffenen Strecken vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlicht.

 

Die Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen und zu den Ferienzeiten in Europa

 

Land Fahrverbote ab einem zGG Generelles Fahrverbot

Belgien

- kein Fahrverbot - kein Fahrverbot

Bulgarien

- ab 12 to

- Tag vor Feiertagen: 16:00 bis 20:00 Uhr

- an Feiertagen: 00:00 bis 24:00 Uhr

- letzter Tag von Feiertagen: 14:00 bis 20:00 Uhr

- kein Wochen­end­fahr­verbot

Dänemark

- kein Fahrverbot - kein Fahrverbot

Deutschland

- ab 7,5 to

- Sonn- und Feiertage: 00:00 bis 22:00 Uhr

- Ferienfahrverbot: Juli und August => samstags 07:00 bis 20 Uhr auf ausgewählten Strecken

Frankreich

- ab 7,5 to

- Sonn- und Feiertage: 00:00 bis 22:00 Uhr

- Tag vor längeren Feiertagen: 22:00 bis 00:00 Uhr

- Ferien­fahr­verbot Mitte Juli - Ende August samstags 07:00 bis 19:00 Uhr

Griechenland

- ab 1,5 to

- Sonn- und Feiertage: Sommerhalbjahr => 15:00 bis 23:00 Uhr

- Sonn- und Feiertage: Winterhalbjahr => 15:00 bis 22:00 Uhr (auf ausgewählten Strecken)

- Freitags. 15:00 bis 21:00 Uhr (auf ausgewählten Strecken)

Groß­britanien

- ab 18 to

- Kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, doch auf einigen Strecken im Raum London in der Zeit von 13:00 bis 07:00 Uhr

- Kein Fahrverbot an Samstagen, doch auf einigen Strecken im Raum London in der Zeit von 13:00 bis 07:00 Uhr

Irland

- kein Fahrverbot - kein Fahrverbot

Italien

- ab 7,5 to

- Sonn- und Feiertage: Juni bis September => 07:00 bis 22:00 Uhr

- Sonn- und Feiertage: Oktober bis Mai => 07:00 bis 22:00 Uhr

- Samstags: Juli und August => je nach Region gelten unterschiedliche Zeiten, die vom italienischen Verkehrsministerium jährlich veröffentlicht werden

Kroatien

- ab 7,5 to

- Sonn- und Feiertage: 14:00 bis 23:00 Uhr

- Sonn- und Feiertage: Juni bis September => 12:00 bis 23:00 Uhr

- Tag vor Feiertagen: 15:00 bis 23:00 Uhr

- Ferienfahrverbot: samstags von Juni bis September => 04:00 bis 14:00 Uhr

Lettland

- kein Fahrverbot - kein Fahrverbot

Lichtenstein

- ab 3,5 to

- Zü­ge ab 5 to

- Sonn- und Feiertage: 00:00 bis 24:00 Uhr

Litau­en

- kein Fahrverbot - kein Fahrverbot

Luxemburg

- ab 7,5 to

- Richtung Frankreich => von Samstag oder am Abend vor Feiertagen: 21:30 bis 21.45 Uhr an Sonn- und Feiertagen

- Richtung Deutschland => von Samstag oder am Abend vor Feiertagen: 23:30 bis 21.45 Uhr an Sonn- und Feiertagen

Mal­ta

- kein Fahrverbot - kein Fahrverbot

Niederlande

- kein Fahrverbot - kein Fahrverbot

Norwegen

- kein Fahrverbot - kein Fahrverbot

Öster­reich

- ab 7,5 to

- Straßenzüge ab 3,5 to

- ab 7,5 to

 

- Sonn- und Feiertage: 00:00 bis 22:00 Uhr

 

- in der Nacht: 22:00 bis 05:00 Uhr

Po­len

- ab 12 to

 

- ab 7,5 to

- Samstags: 15:00 bis 24:00 Uhr

- Sonn- und Feiertage: 00:00 bis 22:00 Uhr

- Tag vor Feiertagen: 18:00 bis 22:00 Uhr

- in der Nacht: 22:00 bis 05:00 Uhr

- Ferien­fahr­verbot Ende Juni bis Ende August: freitags 18:00 bis 22:00 Uhr und samstags 18:00 bis 22:00 Uhr

Portu­gal

- ab 3,5 to bzw.

- ab 7,5 to

 

- kein Fahrverbot

Rumä­nien

- ab 3,5 to bzw.

- ab 7,5 to (je nach Strecke)

- Sonn- und Feiertage: 06:00 bis 22:00 Uhr (je nach Strecke)

- Samstags: 06:00 bis 22:00 (je nach Strecke)

Schweden

- kein Fahrverbot - kein Fahrverbot

Schweiz

- ab 3,5 to

- Sattelzüge ab 5 to

- Anhänger ab 3,5 to

ab 7,5 to

- Sonn- und Feiertage: 06:00 bis 24:00 Uhr

 

 

- in der Nacht: 22:00 bis 05:00 Uhr

Slo­wakei

- ab 7,5 to

- Straßenzüge ab 3,5 to

- Sonn- und Feiertage: 00:00 bis 22:00 Uhr

- Samstags Fahrverbot ab Juli bis Ende August zwischen 07:00 und 19:00 Uhr

Slowe­nien

- ab 7,5 to oder

- Gesamtlänge über 14 m

- Sonn- und Feiertage: 08:00 bis 21:00 Uhr

- Ferien­fahr­verbot: samstags von Ende Juni bis Anfang Septem­ber 08:00 bis 13:00 Uhr

Spa­nien

- kein Fahrverbot - kein Fahrverbot

Tschechien

- ab 7,5 to

- Kombinationen ab 3,5 to

- Sonn- und Feiertage: 13:00 bis 22:00 Uhr

- Ferien­fahr­verbot: Juli bis August:

=> freitags 07:00 bis 21:00 Uhr

=> samstags 07:00 bis 13:00 Uhr

Un­garn

- ab 7,5 to

 

- Sonn- und Feiertage: 00:00 bis 22:00 Uhr

- Tag vor Feiertagen: 22:00 bis 00:00 Uhr

- Ferien­fahr­verbot Juli bis August: samstags 15:00 bis 24:00 Uhr

Zy­pern

- kein Fahrverbot - kein Fahrverbot

 

Wann dürfen Lkw in Deutschland nicht fahren?

Das LKW Fahrverbot betrifft die Sonn- und Feiertage in der Uhrzeit von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Diese gesetzliche Vorgabe in der BRD ist gültig für Lkw mit einem zGG von über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhängern, hier spielt das Gesamtgewicht keine Rolle. Bei Verstößen werden Bußgelder ...weiterlesen

Wie lange darf man samstags mit dem LKW fahren?

Generell dürfen Lkw an Samstagen auf unseren Straßen bis 24:00 Uhr unterwegs sein. Das Samstagsfahrverbot ist ein Ferienfahrverbot. Es gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr auf Streckenabschnitte, die durch das erhöhte Reiseaufkommen besonders belastet sind. Die betreffenden Strecken werden jedes Jahr neu ...weiterlesen

Wann gilt das Sonntagsfahrverbot?

Das Sonntagsfahrverbot gilt an allen Sonntagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für Lkw mit einem zGG von über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhängern und betrifft das gesamte Streckennetz in der Bundesrepublik Deutschland. Für folgende Ladungen gelten Ausnahmen: frische Milcherzeugnisse ... weiterlesen

In welchen Ländern gilt Sonntagsfahrverbot für Lkw?

Die gesetzlichen Regelungen in unseren europäischen Nachbarländern sind sehr unterschiedlich. Einen Überblick verschafft die folgende Tabelle ... mehr erfahren

 

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