Das Lkw-Fahrverbot zur Entlastung der Straßen
Am 1. Mai 1956 trat das Gesetz zum Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in Kraft. Der private Autoverkehr führt an den Wochenenden und Feiertagen regelmäßig zu Staus. An diesen stark frequentierten Tagen soll durch das LKW-Fahrverbot der Verkehrslärm reduziert und die Straßen und Autobahnen entlastet werden.
Viele Unternehmer sehen die Regelungen kritischer und wünschen sich eine flexiblere Handhabung, In Deutschlands Norden zum Beispiel wäre die Belieferung von Südrelationen am Montag deutlich einfacher, wenn die Fahrer bereits sonntags ab 16 Uhr Gas geben könnten.
Eine Änderung der Gesetze ist nicht in Sicht, für die Logistikbranche gelten weiterhin folgende Regeln:
Bei Verstößen gegen das Fahrverbot am Sonn- oder Feiertag drohen Geldstrafen in Höhe von 120 Euro. Wurde das Fahren an Sonn- und Feiertagen vom Unternehmer angeordnet oder bzw. nicht verhindert, wird ein Bußgeld in Höhe von 570 Euro fällig. Eine Manipulation ist durch das Aufzeichnen der Lenk- und Ruhezeiten auf der Fahrerkarte und dem eg-Kontrollgerät kaum möglich.
Bei Verstoß gegen das Fahrverbot drohen Geldstrafen für den Halter und den LKW-Fahrer
Verstoß |
Bußgeld |
Punkte |
---|---|---|
Als Fahrer an einem Sonntag oder Feiertag verbotswidrig gefahren | 120 € | keine |
Der Halter des Fahrzeugs hat das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag/Feiertag angeordnet oder zugelassen | 570 € | keine |
Samstag-Ferienfahrverbot: Als Fahrer innerhalb der Verbotszeiten/Verkehrsverbot das Fahrzeug geführt | 25 € | keine |
Ferienfahrverbot am Samstag: Als Fahrer das Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten geführt | 60 € | keine |
Ferienfahrverbot am Samstag: Als Halter des Fahrzeugs das Führen eines Kraftfahrzeugs trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten zugelassen | 120 € | keine |
Nachtfahrverbot: Vorschriftswidrig ein Verkehrsverbot (Zeichen 253) nicht beachtet (mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse) | 150 € | 1 |
Welche Fahrzeuge müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben zum Lkw Fahrverbot halten?
Gibt es Fahrzeuge, die vom Lkw Sonn- Feiertags- und Ferienfahrverbot ausgenommen sind?
Für Lkw, die Gefahrgüter transportieren, gelten nochmals besondere Regeln
Das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot: an welchen Tagen - zu welchen Uhrzeiten
Der Transitverkehr von und nach Berlin am Reformationstag
Am Reformationstag sind in Brandenburg Strecken vom Feiertagsfahrverbot ausgenommen
Das Ferienfahrverbot bzw. Samstagsfahrverbot
Übersichtliche Tabelle: Die Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen und zu den Ferienzeiten in Europa
Das Lkw-Fahrverbot betrifft:
Gesetzlichen Ausnahmen, geregelt nach der StVO:
frische Milch und frische Milcherzeugnisse
frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse
leichtverderbliches Obst und Gemüse
Leerfahrten im Zusammenhang mit dem Transport von frischen Produkten
Die Straßenverkehrsbehörden können im Einzelfall Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen. Um die in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlichen Regelungen im Bereich der Sonn,- Feitertags- und Ferienfahrverbote zu vereinheitlichen, wurde im Oktober 2007 ein Ausnahmenkatalog beschlossen. Neben den in der Sraßenverkehrsordnung (StVO) geregelten Ausnahmen gibt es folgende straßenbehördliche Ausnahmen.
Für den Transport gefährlicher Güter besteht ein generelles Fahrverbot:
+++ Das Sonntagsfahrverbot Deutschland gilt an allen Sonntagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr für das gesamte Streckennetz +++
+++ Das Feiertagsfahrverbot gilt in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland (regionale Fahrverbote sind zu beachten) +++
Karfreitagbundesweit |
Ostermontag bundesweit |
Tag der Arbeit (1. Mai)
bundesweit |
---|---|---|
Christi Himmelfahrt bundesweit |
Pfingstmontag bundesweit |
Fronleichnam (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland) |
Tag der deutschen Einheit (3.Okt)
bundesweit |
Reformationstag (31. Okt)
(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) |
Allerheiligen (1. Nov)
(Baden-Württemberg, Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland) |
1. Weihnachtsfeiertagbundesweit |
2. Weihnachtsfeiertag bundesweit |
Neujahrbundesweit |
Kein Lkw Fahrverbot besteht an den Feiertagen Heiligen Drei Könige (6. Januar), Mariä Himmelfahrt (15. August) und Buß- und Bettag.
Während sich die Autofahrer über Lkw-freie Straßen freuen, ist das Feiertagsfahrverbot für die Spediteure ein Problem. Die Bundesverbände der Transport- und Logistikwirtschaft fordern seit Jahren die Politik auf, das Fahrverbot an bundesweit nicht einheitlichen Feiertagen abzuschaffen. Fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder Montag, stehen Lkw mit einer zGG über 7,5 Tonnen in der Warteschleife. Doch das Argument, dieser Flickenteppich in Deutschland führe zu Wettbewerbsverzerrungen, wurde vom Bundesverkehrsminister bisher nicht berücksichtigt.
Also gibt es an den regionalen Feiertagen (Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen) keinen Transitverkehr. In manchen Fällen werden aus gegebenen Anlass Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Zum Beispiel für Berlin gibt es unter bestimmten Umständen einen Ausnahmeerlass. Als einziges Bundesland ist in Berlin der Reformationstag am 31. Oktober ein normaler Arbeitstag. Durch die Sonn- und Feiertagsfahrverbote der umliegenden Bundesländer ist ein Güterverkehr nicht möglich und Berlin weitgehend isoliert. Für die umliegenden Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde von den entsprechenden Ministerien eine Ausnahmeregelung für die Jahre 2016 und 2018 - 2020 erarbeitet.
Folgende Autobahnen/Strecken dürfen von
für Touren von und nach Berlin genutzt werden:
| A 2 | A 20 | A 24 | A 4 | A 9 | A 10 | A 11 | A 12 | A 13 | A 14 | A 15 | A 17 | A 19 | A 38 | A 71 | A 72 | A 73 | A 111 | A 113 | A 114 | A 115 | A 117 | A 143 |
Die Autobahn darf in den genannten Bundesländern nicht verlassen werden!
Wichtig! In Nordrhein-Westfalen ist Allerheiligen (01. Nov) und Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag. Im Nachbarland Niedersachsen sind diese Tage keine Feiertage, somit besteht an diesen beiden Tagen kein Fahrverbot. Eine Transitmöglichkeit durch Nordrhein-Westfalen ist nicht erlaubt.
Doch seit April 2003 gibt es eine Ausnahme: Lkw, die auf dem kürzesten Weg zwischen zwei niedersächsischen Landesteilen durch Nordrhein-Westfalen fahren, dürfen die A 2 (Landesgrenze Niedersachsens bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen), (ausschließlich) die B 61 und die A 30 in beide Richtungen als Transitstrecken benutzten.
Das Lkw Ferienfahrverbot in Deutschland gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, also die Haupsaison während der Sommerferienzeit. Das Lkw Fahrverbot gilt für Streckenabschnitte, die durch das erhöhte Reisaufkommen besonders stark belastet sind. Um Dauerstau möglichst zu vermeiden, werden die Strecken werden jedes Jahr aufs Neue begutachtet und festgelegt. Zu Beginn des Sommers werden die von Samstagsfahrverbot betroffenen Strecken vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlicht.
Land | Fahrverbote ab einem zGG | Generelles Fahrverbot |
---|---|---|
Belgien |
- kein Fahrverbot | - kein Fahrverbot |
Bulgarien |
- ab 12 to |
- Tag vor Feiertagen: 16:00 bis 20:00 Uhr - an Feiertagen: 00:00 bis 24:00 Uhr - letzter Tag von Feiertagen: 14:00 bis 20:00 Uhr - kein Wochenendfahrverbot |
Dänemark |
- kein Fahrverbot | - kein Fahrverbot |
Deutschland |
- ab 7,5 to |
- Sonn- und Feiertage: 00:00 bis 22:00 Uhr - Ferienfahrverbot: Juli und August => samstags 07:00 bis 20 Uhr auf ausgewählten Strecken |
Frankreich |
- ab 7,5 to |
- Sonn- und Feiertage: 00:00 bis 22:00 Uhr - Tag vor längeren Feiertagen: 22:00 bis 00:00 Uhr- Ferienfahrverbot Mitte Juli - Ende August samstags 07:00 bis 19:00 Uhr |
Griechenland |
- ab 1,5 to |
- Sonn- und Feiertage: Sommerhalbjahr => 15:00 bis 23:00 Uhr - Sonn- und Feiertage: Winterhalbjahr => 15:00 bis 22:00 Uhr (auf ausgewählten Strecken) - Freitags. 15:00 bis 21:00 Uhr (auf ausgewählten Strecken) |
Großbritanien |
- ab 18 to |
- Kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, doch auf einigen Strecken im Raum London in der Zeit von 13:00 bis 07:00 Uhr - Kein Fahrverbot an Samstagen, doch auf einigen Strecken im Raum London in der Zeit von 13:00 bis 07:00 Uhr |
Irland |
- kein Fahrverbot | - kein Fahrverbot |
Italien |
- ab 7,5 to |
- Sonn- und Feiertage: Juni bis September => 07:00 bis 22:00 Uhr - Sonn- und Feiertage: Oktober bis Mai => 07:00 bis 22:00 Uhr - Samstags: Juli und August => je nach Region gelten unterschiedliche Zeiten, die vom italienischen Verkehrsministerium jährlich veröffentlicht werden |
Kroatien |
- ab 7,5 to |
- Sonn- und Feiertage: 14:00 bis 23:00 Uhr - Sonn- und Feiertage: Juni bis September => 12:00 bis 23:00 Uhr - Tag vor Feiertagen: 15:00 bis 23:00 Uhr - Ferienfahrverbot: samstags von Juni bis September => 04:00 bis 14:00 Uhr |
Lettland |
- kein Fahrverbot | - kein Fahrverbot |
Lichtenstein |
- ab 3,5 to - Züge ab 5 to |
- Sonn- und Feiertage: 00:00 bis 24:00 Uhr |
Litauen |
- kein Fahrverbot | - kein Fahrverbot |
Luxemburg |
- ab 7,5 to |
- Richtung Frankreich => von Samstag oder am Abend vor Feiertagen: 21:30 bis 21.45 Uhr an Sonn- und Feiertagen - Richtung Deutschland => von Samstag oder am Abend vor Feiertagen: 23:30 bis 21.45 Uhr an Sonn- und Feiertagen |
Malta |
- kein Fahrverbot | - kein Fahrverbot |
Niederlande |
- kein Fahrverbot | - kein Fahrverbot |
Norwegen |
- kein Fahrverbot | - kein Fahrverbot |
Österreich |
- ab 7,5 to - Straßenzüge ab 3,5 to - ab 7,5 to |
- Sonn- und Feiertage: 00:00 bis 22:00 Uhr
- in der Nacht: 22:00 bis 05:00 Uhr |
Polen |
- ab 12 to
- ab 7,5 to |
- Samstags: 15:00 bis 24:00 Uhr - Sonn- und Feiertage: 00:00 bis 22:00 Uhr - Tag vor Feiertagen: 18:00 bis 22:00 Uhr - in der Nacht: 22:00 bis 05:00 Uhr - Ferienfahrverbot Ende Juni bis Ende August: freitags 18:00 bis 22:00 Uhr und samstags 18:00 bis 22:00 Uhr |
Portugal |
- ab 3,5 to bzw. - ab 7,5 to
|
- kein Fahrverbot |
Rumänien |
- ab 3,5 to bzw. - ab 7,5 to (je nach Strecke) |
- Sonn- und Feiertage: 06:00 bis 22:00 Uhr (je nach Strecke) - Samstags: 06:00 bis 22:00 (je nach Strecke) |
Schweden |
- kein Fahrverbot | - kein Fahrverbot |
Schweiz |
- ab 3,5 to - Sattelzüge ab 5 to - Anhänger ab 3,5 to ab 7,5 to |
- Sonn- und Feiertage: 06:00 bis 24:00 Uhr
- in der Nacht: 22:00 bis 05:00 Uhr |
Slowakei |
- ab 7,5 to - Straßenzüge ab 3,5 to |
- Sonn- und Feiertage: 00:00 bis 22:00 Uhr - Samstags Fahrverbot ab Juli bis Ende August zwischen 07:00 und 19:00 Uhr |
Slowenien |
- ab 7,5 to oder - Gesamtlänge über 14 m |
- Sonn- und Feiertage: 08:00 bis 21:00 Uhr - Ferienfahrverbot: samstags von Ende Juni bis Anfang September 08:00 bis 13:00 Uhr |
Spanien |
- kein Fahrverbot | - kein Fahrverbot |
Tschechien |
- ab 7,5 to - Kombinationen ab 3,5 to |
- Sonn- und Feiertage: 13:00 bis 22:00 Uhr - Ferienfahrverbot: Juli bis August: => freitags 07:00 bis 21:00 Uhr => samstags 07:00 bis 13:00 Uhr |
Ungarn |
- ab 7,5 to |
- Sonn- und Feiertage: 00:00 bis 22:00 Uhr - Tag vor Feiertagen: 22:00 bis 00:00 Uhr - Ferienfahrverbot Juli bis August: samstags 15:00 bis 24:00 Uhr |
Zypern |
- kein Fahrverbot | - kein Fahrverbot |
Das LKW Fahrverbot betrifft die Sonn- und Feiertage in der Uhrzeit von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Diese gesetzliche Vorgabe in der BRD ist gültig für Lkw mit einem zGG von über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhängern, hier spielt das Gesamtgewicht keine Rolle. Bei Verstößen werden Bußgelder ...weiterlesen
Generell dürfen Lkw an Samstagen auf unseren Straßen bis 24:00 Uhr unterwegs sein. Das Samstagsfahrverbot ist ein Ferienfahrverbot. Es gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr auf Streckenabschnitte, die durch das erhöhte Reiseaufkommen besonders belastet sind. Die betreffenden Strecken werden jedes Jahr neu ...weiterlesen
Das Sonntagsfahrverbot gilt an allen Sonntagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für Lkw mit einem zGG von über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhängern und betrifft das gesamte Streckennetz in der Bundesrepublik Deutschland. Für folgende Ladungen gelten Ausnahmen: frische Milcherzeugnisse ... weiterlesen
Die gesetzlichen Regelungen in unseren europäischen Nachbarländern sind sehr unterschiedlich. Einen Überblick verschafft die folgende Tabelle ... mehr erfahren
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