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Kosten für die Fahrerkarte: So viel muss für die Lkw Fahrerkarte bezahlt werden

Wer ein offizielles Dokument benötigt, muss bei der Beantragung in der zuständigen Behörde dafür Gebühren bezahlen. Die Fahrerkarte für Lkw bildet hier keine Ausnahme. Wie hoch sind die Kosten einer solchen Fahrerkarte und was muss bei einem Antrag auf eine Fahrerkarte vorgelegt werden?

Die Kosten der personalisierten Fahrerkarte zahlt in der Regel der Fahrer
Viele Arbeitgeber sind nicht bereit, die Kosten für die Fahrerkarte zu tragen, da diese nicht unternehmensgebunden ist.

 

Alle Kosten für eine neue Fahrerkarte bzw. Verlängerung

Die Verwaltungsgebühren für den Antrag sind direkt bei der Beantragung zu bezahlen und schwanken je nach Bundesland, in dem der Antrag gestellt wird,

  • zwischen 34 und
  • 41 Euro inklusive der Gebühren des Kraftfahrtbundesamtes (12 Euro)

Eine Zustellung an die persönliche Adresse des Fahrers kostet dann noch einmal drei Euro extra. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um einen Erst- oder Verlängerungsantrag handelt. Die Kosten bleiben jeweils gleich.

Für biometrische Fotos verlangen Fotografen etwa zwölf bis 15 Euro. Dafür gibt es aber meist vier Fotos, die dann in der nächsten Zeit gleich für ein paar Ausweisanträge reichen. Insgesamt erreichen die Kosten für die Karte damit Beträge zwischen 50 und 60 Euro. Eine Kostenübersicht für die Fahrerkarte je nach Bundesland finden Sie hier.

 

Inhaltsverzeichnis

Alle Kosten für eine neue Fahrerkarte

Wer braucht die Lkw Fahrerkarte?

Gültigkeit der Fahrerkarte und ihre Verlängerung

Was muss bei einem Antrag auf eine Fahrerkarte vorgelegt werden?

Wer trägt die Kosten beim Antrag auf eine Fahrerkarte?

Nach den Kosten: Wie lange dauern Anträge auf Fahrerkarten?

Fahrerkarte nach Beschädigung, Diebstahl oder Verlust beantragen

 

Wer braucht die Lkw Fahrerkarte?

Seit Jahresanfang 2006 sind für alle neu zugelassenen gewerblichen Lkw und Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen digitale Fahrtenschreiber Pflicht – ebenso für größere Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit Platz für mehr als acht Fahrgäste. Diese digitalen Tachographen oder EG Kontrollgeräte erfordern dann für ihre Aufzeichnungen immer das Stecken einer Fahrerkarte mit Speicherchip.

Das macht die LKW Fahrerkarte für jeden zum Muss, der diese Fahrzeuge gewerblich im Straßenverkehr bewegt.

Die Karte wird genauso zur Pflicht, wenn in einem gewerblichen Transporter mit über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht freiwillig ein Kontrollgerät installiert wurde. Wird ein Fahrer ohne das Ausweispapier, mit einer abgelaufenen oder defekten Fahrerkarte kontrolliert, drohen hohe Bußgelder: im einfachen Fall 75 Euro, meistens aber sogar satte 250 Euro – pro Tag, an dem die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten nicht kontrolliert werden kann.

 

Fahrerkarte zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten

Die Lkw Fahrerkarte dient zur Dokumentation der Lenk- und RuhezeitenMit der Einführung von digitalen Tachographen und dem Zwang zur Nutzung der Fahrerkarte im gewerblichen Güterverkehr sollte eine einfache und sichere Kontrollmöglichkeit der Lenk- und Ruhezeiten geschaffen werden. Für einen besseren Arbeitsschutz der Fahrer und zugleich mehr Verkehrssicherheit waren Aufzeichnungspflichten und Kontrollen schon Jahrzehnte zuvor üblich. Die damalige handschriftliche Form der Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten ließ manchem Fahrer oder Fuhrunternehmen allerdings einigen Raum für Manipulationen. Als es die digitalen Möglichkeiten gab, kam deswegen bald die Pflicht zum Wechsel auf elektronische Fahrtenschreiber und Fahrerkarten.

 

 

 

Ausnahmen bei der Fahrerkarten-Pflicht

Es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmefällen, die es erlauben, schwere Fahrzeuge auch ohne Fahrerkarte zu führen. Ganz allgemein lassen sie sich in den folgenden drei Punkten zusammenfassen:

  • Die Fahrt ohne Fahrerkarte darf nicht gewerblich sein – ein privater Umzug mit dem Lkw beispielsweise.
  • Eine Fahrt wird nur ausnahmsweise als Hilfsmaßnahme im Rahmen einer anderen Tätigkeit unternommen, um eventuell Material abzuholen oder anzuliefern – die sogenannte Handwerkerregelung.
  • Die Karte wurde beschädigt, gestohlen oder verloren. Diese Ausnahme gilt allerdings nur zeitlich befristet bis zu 15 Werktage. Während dieses Zeitraumes müssen die Lenk-, Ruhe und Arbeitszeit weiterhin per Ausdruck des EG Kontrollgerätes dokumentiert werden.

Ansonsten ist die Fahrerkarte immer erforderlich.

 

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Gültigkeit der Fahrerkarte und ihre Verlängerung

Fahrerkarten besitzen stets eine Gültigkeit von fünf Jahren. Spätestens 15 Werktage vor Ablauf muss eine neue Fahrerkarte beziehungsweise die Verlängerung der alten Karte beantragt werden.

Zuständig für alle Anträge ist in jedem Fall die lokale Fahrerlaubnisbehörde. Zusätzlich nehmen auch viele Servicestellen von Dekra oder TÜV die Anträge an. Lange Jahre ging das nur persönlich. Nun können die Anträge genauso online heruntergeladen und vorab selbst ausgefüllt werden – zum Beispiel hier. Weiter ist vielerorts eine Online-Terminreservierung für den Antrag möglich, um Wartezeiten zu verkürzen.

 

Was muss bei einem Antrag auf eine Fahrerkarte vorgelegt werden?

Auf der Fahrerkarte werden wichtige, personalisierte Angaben zum Fahrer gespeichert. Für den Neuantrag bzw. für die Verlängerung der Fahrerkarte sind zur Überprüfung dieser Angaben diverse Nachweise zwingend vorzulegen.

Ein Fahrerkartenantrag – erstmalig oder zur Verlängerung – erfordert diese Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei einem Wohnsitz außerhalb der EU außerdem eine gültige Arbeitserlaubnis oder den Arbeitsvertrag
  • ein neueres biometrisches Lichtbild
  • den EU-Kartenführerschein, der aber bei Bedarf jetzt auch erst zusätzlich mitbeantragt werden kann
  • Bei Anträgen auf Verlängerung einer Fahrerkarte ist zusätzlich die aktuelle Karte vorzulegen

 

Wer trägt die Kosten beim Antrag auf eine Fahrerkarte?

Diese Frage hat schon die höchsten Gerichte beschäftigt. Fahrer dürfen ihren Job nicht ohne Fahrerkarte machen. Dennoch bezahlen ihre Arbeitgeber die Karten in der Regel nicht. Die gesetzliche Pflicht zur Fahrerkarte ist in erster Linie personenbezogen. Damit verbleiben die Kosten bei den Fahrern.

Das Bundesarbeitsgericht hat dazu die Frage geprüft, ob die Karten vielleicht notwendiges Arbeitsmaterial darstellen, was die Unternehmen zur Kostenübernahme verpflichten würde. Anders als das höchste Gericht Österreichs verneinten die deutschen Richter dies. Deswegen bezahlen die österreichischen Fuhrunternehmen die Fahrerkartenkosten immer, deutsche Arbeitgeber jedoch nur auf freiwilliger Basis.

Im Urteil des Bundesarbeitsgerichts findet sich dazu auch eine Begründung. Eine Fahrerkarte kann in aller Regel innerhalb ihrer fünfjährigen Gültigkeit von ihrem Inhaber jederzeit unabhängig vom Arbeitgeber genutzt werden. Deswegen muss der Inhaber oder Fahrer schließlich auch die Kosten eines Fahrerkartenantrags tragen, weil ihm die Karte in den nächsten Jahren arbeitgeberübergreifend eine Erlaubnis zum gewerblichen Gütertransport gibt.

 

Nach den Kosten: Wie lange dauern Anträge auf Fahrerkarten?

Die Ausstellung einer Fahrerkarte dauert bei Erstanträgen etwa zwei Wochen. Eine Verlängerung ist oft schon nach einer Woche erledigt. Trotzdem wird zur Sicherheit in der Frist zum Verlängerungsantrag ebenfalls eine zweiwöchige Bearbeitungszeit angenommen.

lkw-fahrerkarte rechtzeitig beantragen bzw. verlängern

 

Nicht vergessen: Die Verlängerung einer Fahrerkarte immer spätestens 15 Werktage vor Ablauf beantragen.

Wer die Fahrerkarte nicht auf den letzten Drücker verlängern will, kann sie sogar bis zu sechs Monate vor Ablauf beantragen. Die Gültigkeit oder Laufzeit der verlängerten Fahrerkarte beginnt immer einen Tag nach Ablauf der letzten Karte. Diese ist zusammen mit der neuen Fahrerkarte dann noch 28 Tage für Kontrollen mitzuführen.

 

Fahrerkarte nach Beschädigung, Diebstahl oder Verlust beantragen

In diesen Fällen dürfen Fahrer ebenfalls ohne gültige Fahrerkarte fahren, wenn sie Lenk- und Ruhezeiten auf ausgedruckten Protokollen ihrer Fahrtenschreiber von Hand eintragen.

Daneben haben sie sieben Werktage Zeit, einen Antrag auf eine neue Fahrerkarte beziehungsweise eine Ersatzkarte zu stellen und dürfen insgesamt 15 Werktage ohne fahren.

Unter Umständen müssen Fahrer hier nicht einmal die Kosten für den Fahrerkartenantrag tragen: Wurde die Karte durch einen Fehler oder Schaden des Fahrtenschreibers unbrauchbar, entsteht ein Gewährleistungsfall, wenn das Gerät jünger als zwei Jahre ist. So übernimmt schließlich der Hersteller die Kosten für eine neue Fahrerkarte.

 

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Die Kosten für die Lke Fahrerkarte je nach Bundesland

Bundesland

Verwahltungskosten inklusive KBA Gebühr
Schleswig-Holstein 37 Euro
Hamburg
38-41 Euro => Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.
Mecklenburg-Vorpommern 38,50 Euro
Brandenburg 41 Euro
Berlin 37 Euro
Sachsen 35,50 Euro
Sachsen-Anhalt 38,50 Euro
Thüringen 37 Euro
Beyern 37 Euro
Baden-Würtemberg 37 Euro
Hessen 39 Euro
Saarland 37 Euro
Rheinland-Pfalz 42 Euro
Nordrhein-Westfalen 41 Euro
Niedersachsen 34 Euro
Bremen 37 Euro

 

Wie viel kostet die Fahrerkarte?

Eine neue Fahrerkarte kostet zwischen 20 und 30 Euro Bearbeitungsgebühr je nach Bundesland. Außerdem müssen zwölf Euro an das Kraftfahrzeugbundesamt bezahlt werden und etwa der gleiche Betrag für das erforderliche biometrische Lichtbild. Eine übersichtliche nach Bundesländern geordnete Kostentabelle gibt es hier … weiterlesen

Was braucht man alles, um eine Fahrerkarte zu beantragen?

Für den Antrag müssen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, ein biometrisches Lichtbild und der EU-Kartenführerschein vorgelegt werden. Zusätzlich bei Verlängerungen die aktuelle Fahrerkarte oder bei einem Wohnsitz in Nicht-EU-Staaten eine Arbeitserlaubnis oder der Arbeitsvertrag … weiterlesen

Wie lange dauert es, bis die Fahrerkarte da ist?

Bei Erstanträgen dauert es etwa 14 Tage, bei Verlängerungen oft nur rund sieben Tage, bis die neue Fahrerkarte ankommt. mehr erfahren

Wer trägt die Kosten für die Fahrerkarte?

In Deutschland müssen die Fahrer diese Kosten grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlen. In Österreichs beispielsweise sind die Arbeitgeber zur Kostenübernahme verpflichtet … weiterlesen

Bildquellennachweis: Alle Grafiken by JOBBERIA GmbH | Caro Schlamp